Punkt 19 der 926. Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2014
Der Bundesrat möge ergänzend zu den Empfehlungen in der BR-Drucksache 272/1/14, nach Ziffer 35, wie folgt beschließen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Eignung der Prospektrichtlinien zu überprüfen. Prospekte über Finanzprodukte sind für viele Anleger und Investoren eine wichtige Informationsquelle bei der Anlageentscheidung. Von daher ist es wichtig, Schwachstellen und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
- 2. Die Prospektrichtlinien sind aber nur ein Teil der Regulierung der Finanzdienstleistungen. Nur eine Überprüfung der gesamten Regulierung der Finanzdienstleistungen dürfte offenlegen, wo für Anleger, Investoren und Marktteilnehmer widersprüchliche Anreize, gegenläufige Effekte und generelle Fehlentwicklungen auftreten. Positiv bewertet der Bundesrat in diesem Zusammenhang, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 15. Mai 2014 (COM (2014) 279 final) die ersten wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer bisher initiierten Maßnahmen untersucht und weiteren Handlungsbedarf ermittelt hat.
- 3. Bis heute ist die Regulierung der Finanzdienstleistungen auf EU-Ebene aber noch nicht beendet. Daher spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die Kommission die Überprüfung der Prospektrichtlinien in die in ihrer Mitteilung vom Oktober 2013 zum REFIT-Programm (BR-Drucksache 718/13 (PDF) ) angekündigten Evaluierung der EU-Vorgaben für Finanzdienstleistungen integriert und diese Evaluierung zeitnah und parallel zur weiteren Regulierung in Angriff nimmt.