Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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