Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107099 - vom 10. April 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. März 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Willy Meyer Pleite im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu den Verhandlungsleitlinien für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika (B6-0417/2006),
- - in Kenntnis der Ziffer 31 der Erklärung von Wien, in der auf den im Rahmen des IV. Gipfeltreffens Europäische Union-Lateinamerika/Karibik am 12. Mai 2006 in Wien von der Europäischen Union und Mittelamerika gefassten Beschluss verwiesen wird, Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, das einen politischen Dialog, Kooperationsprogramme und ein Handelsabkommen beinhaltet, aufzunehmen,
- - gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika2,
- - gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0026/2007),
A. in der Erwägung, dass die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Gültigkeit der Menschenrechte für alle Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung der bürgerlichen und politischen Rechte der Bürger beider Regionen, wie in Wien beschlossen, Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der Partnerschaft zwischen beiden Parteien sind,
B. in der Erwägung, dass die Gewährleistung der uneingeschränkten Gültigkeit der Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für benachteiligte Menschen, wie die Mitglieder indigener Völker, und der Ausbau ihrer gesellschaftlichen und politischen Beteiligung Kernelemente des Abkommens sind,
C. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit dem in Ziffer 31 der Erklärung von Wien bekundeten Wunsch der Parteien entsprechen müssen, ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, d.h ein Abkommen, in dem die Überzeugung erneut bekräftigt wird, dass im Rahmen der Beziehungen zu Mittelamerika eine politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit der Region und ihren einzelnen Ländern Voraussetzung ist, die der Asymmetrie und den Unterschieden Rechnung trägt, die zwischen beiden Regionen und zwischen den einzelnen mittelamerikanischen Ländern existieren, und deshalb entscheidende Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit und zum sozialen Zusammenhalt umfasst und mit der der Freihandel angestrebt wird,
D. in der Erwägung, dass die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) ein entscheidender Schritt zur Stärkung der demokratischen Legitimität und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika war, insbesondere zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika, und dass diese Versammlung ein ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen darstellen wird,
E. in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die in den meisten mittelamerikanischen Ländern bestehen, und die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen sowie die prägenden Merkmale der Wirtschaftsbeziehungen in Mittelamerika (Konzentration des regionalen Handels auf wenige Länder, hohe Exportabhängigkeit bei traditionellen Produkten und geringer Umfang ausländischer Direktinvestitionen aus der Europäischen Union in die Region usw.) berücksichtigen müssen,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
- a) Das Verhandlungsmandat sollte ausdrücklich die Rechtsgrundlage beinhalten, auf der das neue Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden soll, wobei diese Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz erster Satz sowie Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des EG-Vertrags sein muss.
- b) In dem Verhandlungsmandat sollte angegeben werden, dass das Ziel des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika in der allmählichen Liberalisierung des Handels im Geiste der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, basierend auf Komplementarität und Solidarität, im politischen Dialog und in der Zusammenarbeit sowie in der Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, in der uneingeschränkten Achtung der bürgerlichen und politischen Menschenrechte, im sozialen Zusammenhalt, in der nachhaltigen menschlichen Entwicklung und in den wirtschaftlichen und sozialen Rechten besteht, ohne dass dabei die kulturelle Dimension und die Umweltdimension dieser Rechte außer Acht gelassen werden.
- c) Die Verhandlungsrichtlinien müssen die notwendigen Verfahren vorsehen, um zu gewährleisten, dass die Bestimmungen des künftigen Abkommens voll und ganz dem Mandat des Vertrags über die Europäische Union entsprechen, wonach der Beitrag zur nachhaltigen menschlichen Entwicklung, wie sie im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen von 1996 festgelegt wurde, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Entwicklung und Festigung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte grundlegende Ziele der Union sind.
- d) Die Verhandlungsrichtlinien müssen angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung Mittelamerikas in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt und Demokratie gefährdet ist, die zentralen Themen festlegen, um die sich die Agenda und der politische Dialog drehen werden, einschließlich der Aktualisierung der Ziele und Schwerpunkte von Themen wie demokratische Regierungsführung, Bekämpfung des Terrorismus, Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit und Konfliktmanagement. Sie müssen andere neue Themen enthalten, wie die Verringerung der Armut, die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts, Migration und Kontakte zwischen den Menschen, die Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (illegaler Handel mit Drogen, mit leichten Waffen und mit Menschen sowie Machenschaften organisierter Banden wie der Maras), usw., und sie müssen konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die Annahme von gemeinsamen Standpunkten in internationalen Gremien und in den Vereinten Nationen vorsehen, damit eine wirkliche politische Abstimmung auf internationaler Ebene zwischen beiden Regionen erreicht werden kann.
- e) Es sollte die Benennung der Mitglieder des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mittelamerika, der mit dem neuen Assoziierungsabkommen gegründet wird, aus den Reihen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Zentralamerikanischen Parlaments, der nationalen Parlamente, die noch keiner regionalen Versammlung angehören, und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) als konkreter Ausdruck der Unterstützung des regionalen Integrationsprozesses in Mittelamerika und der biregionalen strategischen Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik vorgesehen werden.
- f) Es sollten in die Verhandlungsrichtlinien spezifische Verweise auf die angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft am neuen politischen Dialog aufgenommen werden, wobei die Organisation regelmäßiger Konferenzen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft sowohl in der Europäischen Union als auch in Mittelamerika vorgeschlagen, diesen Vertretern bei Ministerkonferenzen Beobachterstatus eingeräumt und ihre aktive Teilnahme an den Foren, Ausschüssen und entsprechenden sektorbezogenen Unterausschüssen in allen Diskussions-, Verhandlungs- und Weiterverfolgungsphasen erleichtert werden sollte.
- g) Der Unterstützung der Bekämpfung der Straffreiheit und der Korruption sollte ferner eine Schlüsselrolle eingeräumt werden, und es sollten Maßnahmen und Programme für die Stärkung der demokratischen Institutionen in Mittelamerika vorgesehen werden.
- h) In den Verhandlungsrichtlinien sollte vorgesehen werden, dass die von der Europäischen Union geleistete Unterstützung für die Integration Mittelamerikas und für die Reform und Stärkung ihres Rechtssystems und ihrer Institutionen - einschließlich des Generalsekretariats, des Zentralamerikanischen Parlaments und des Zentralamerikanischen Gerichtshofs - zur Verbesserung ihrer Effizienz, Repräsentativität und Legitimität verstärkt wird, insbesondere in Bezug auf die Zollunion, den freien Personenverkehr, die gemeinsamen Politikbereiche, die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Einrichtung einer eigenen Fazilität für Finanzierungen.
- i) Die auf die Unterstützung der regionalen Integration ausgerichteten Ziele - insbesondere die Integration der materiellen Infrastrukturen, des Verkehrs, des Kommunikationswesens und der Energie - sollten in die Ziele des nächsten Mandats für Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank in Lateinamerika einbezogen werden, damit die Maßnahmen dieser Institution eine wirksame Ergänzung des neuen Abkommens darstellen.
- j) Der Rat sollte mit den Ländern Mittelamerikas zusammenarbeiten, indem er ihre Bemühungen gegen die rechtswidrige Produktion und den illegalen Handel mit Drogen unterstützt. Dazu sollte das Angebot von Hilfsprogrammen für Landwirte gehören, damit sie sich alternativen Anbauprodukten zuwenden, bei denen die Europäische Union wirksam dazu beitragen kann, dass ihre Vermarktung sichergestellt wird.
- k) Es sollte für die Aufnahme der Demokratieklausel in die Leitlinien des Assoziierungsabkommens und für ihre Geltung Sorge getragen werden, und es sollten Verfahren eingerichtet werden, die die Aufrechterhaltung arbeitsrechtlicher und ökologischer Anreize des Allgemeinen Präferenzsystems (APS)3, einschließlich des APS Plus, über Sozial- oder Umweltklauseln gewährleisten. Es sollte ausdrücklich auf die konkreten Verfahren verwiesen werden, die deren Anwendung sicherstellen, und es sollte insbesondere ein jährlicher Bericht über die diesbezüglich von der Kommission durchgeführten Kontrollen an das Europäische Parlament vorgesehen werden.
- l) Es sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass das APS, einschließlich des APS Plus, ein eigenständiges Gemeinschaftssystem ist, das den mittelamerikanischen Ländern unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Entwicklungsstands zugute kommt.
- m) Bei den Bestimmungen über die Entwicklungszusammenarbeit des neuen Abkommens sollten die Besonderheiten der zentralamerikanischen Region und die Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele in der Region berücksichtigt werden, und es sollte von der Prämisse ausgegangen werden, dass die Bildung des Humankapitals und der Kultur- und Bildungsaustausch vorrangig für die Überwindung der Armut in der Region sind, damit der Bildung, der Forschung, der Wissenschaft und der Technologie sowie der Kultur besondere Bedeutung beigemessen wird, wobei darüber hinaus die Intensivierung des Austausches in diesen Bereichen gefördert werden sollte.
- n) Es sollte darauf hingewiesen werden, dass sich das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika einerseits auf die Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele und andererseits auf Maßnahmen zur Ausmerzung der Armut und zur Verminderung der Ungleichheiten als von der Union festgelegte Prioritäten im Bereich der Zusammenarbeit stützen muss.
- o) Es sollte gewährleistet sein, dass die Zusammenarbeit und die wirtschaftlichen Instrumente, über die die Europäische Union verfügt, auch für die Förderung und den Schutz der Umwelt in Mittelamerika eingesetzt werden.
- p) Besondere Aufmerksamkeit sollte den Fremdenverkehrsprojekten in Mittelamerika geschenkt werden um sicherzustellen, dass sie sich nachhaltig entwickeln, da der Fremdenverkehr das Wirtschaftswachstum anregt.
- q) Nach dem Inkrafttreten das Assoziierungsabkommens sollte auch die dreiseitige und biregionale Zusammenarbeit - vor allem mit der Karibik - gefördert und die Politik von Süd-Süd-Abkommen verstärkt praktiziert werden.
- r) Es sollte ein Rahmen für die angemessene Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und für ihre Gründung als Kernelement der Wirtschaftsentwicklung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des gesellschaftlichen Wohlstands konzipiert werden. Es sollte überdacht werden, mit welchen Maßnahmen die Arbeitslosigkeit im Bereich der KMU (einschließlich steuerlicher Maßnahmen) bekämpft werden kann, und es sollten Förderprogramme für diese Unternehmen im Bereich der Forschung entwickelt werden.
- s) Die kleinen Erzeuger und die KMU sollten im Allgemeinen unterstützt werden, und es sollten Investitionen in kleine Unternehmen getätigt werden, denn die Öffnung der europäischen Märkte kommt im Wesentlichen den größeren Erzeugern zugute, die in der Lage sind, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen (SPS) zu erfüllen.
- t) Es sollte ein umfassendes und ausgewogenes Assoziierungsabkommen geschlossen werden, das auf drei Säulen beruht: einem politischen und institutionellen Kapitel zur Intensivierung des demokratischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit, einem Kapitel über die Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einem handelspolitischen Kapitel zur Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone in absehbarer Zeit, die eine weit reichende Agenda umfasst, die sich neben der schrittweisen und beidseitigen Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen auch auf Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich sowie auf handelspolitische Schutzinstrumente, Handelserleichterungen und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus erstreckt.
- u) Die Verhandlungsrichtlinien müssen die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des Handels unter den Bedingungen der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, beruhend auf Komplementarität und Solidarität, den allmählichen Zugang zu den europäischen Märkten für mittelamerikanische Produkte unter Wettbewerbsbedingungen vorsehen, wobei zu vermeiden ist, dass das künftige Abkommen die bestehenden Asymmetrien verschärft. Die Verhandlungsrichtlinien sollten daher eine differenzierte und bezüglich der Fristen, die eingeräumt werden, flexible Sonderbehandlung gemäß den Verpflichtungen und Verbesserungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, die von den mittelamerikanischen Ländern erreicht wird, vorsehen, einschließlich Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union, darunter Technologietransfer, Einbeziehung von Auflagen nationalen Inhalts in die Ursprungsregeln und Auflegung von Programmen für die Zusammenarbeit und technische Hilfe zur Förderung des Umbaus der Produktionsstrukturen und der Wettbewerbsfähigkeit der mittelamerikanischen Volkswirtschaften, all dies zur gleichzeitigen Förderung eines stabilen Rechtsrahmens und von klaren Spielregeln, die die Sicherheit der Investitionen und der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gewährleisten.
- v) Eine europäischlateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft muss als ein prioritäres strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der Europäischen Union in einem internationalen Kontext betrachtet werden, der von zunehmender gegenseitiger Abhängigkeit, Wirtschaftswachstum und dem Entstehen neuer Wirtschaftsmächte gekennzeichnet ist.
- w) Zusammen mit dem Parlament sollte die Kommission ersucht werden, dringend eine handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung einzuleiten, die eine Vorstufe für die Aushandlung eines Handelsabkommens darstellen sollte, und gefordert werden, dass die Kommission das Parlament von den diesbezüglich ergriffenen Initiativen unterrichtet.
- x) Es darf vor allem keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Klausel aufgenommen werden, die den Abschluss des künftigen Abkommens EU-Mittelamerika von dem vorherigen Abschluss der Verhandlungen der WTO-Runde abhängig macht, unbeschadet dessen, dass zu gegebener Zeit die Ergebnisse des Arbeitsprogramms von Doha, die mit dem Endziel der Assoziierung EU-Mittelamerika vereinbar sind, in dieses Abkommen einbezogen werden. All dies soll ein Zeichen für die greifbare und entschlossene Unterstützung des regionalen Integrationsprozesses in Mittelamerika sein.
- y) Der Rat sollte sich zur Schaffung einer europäischlateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft in völliger Übereinstimmung mit dem neu -en Transparenzmechanismus der WTO und den Rechten und Pflichten, die sich aus der WTO ergeben, insbesondere aus Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), bekennen und dadurch zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beitragen.
- z) Ein einheitliches und unteilbares Handelsabkommen sollte ausgehandelt werden, das über die derzeitigen und künftigen Verpflichtungen der Handelspartner im Rahmen der WTO hinausgeht und nach einer Übergangszeit, die mit den WTO-Anforderungen im Einklang steht, eine europäischlateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft schafft und, ohne einen Sektor auszuklammern, der Entwicklungsdimension und der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist.
- aa) Als ein sehr wichtiger Schritt zu einem erfolgreichen Verlauf der Verhandlungen ist zu berücksichtigen, dass Mittelamerika Anstrengungen unternommen hat, um seine Verpflichtungen, die auf dem oben genannten Gipfeltreffen in Wien bestätigt wurden, zu erfüllen, die von den Staatschefs von Panama, Belize, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und der Dominikanischen Republik am 9. März 2006 in Panama gefassten Beschlüsse planmäßig mit dem Ziel umzusetzen, eine wirksame Zollunion zu erzielen, die Ratifizierung des Investitions- und Dienstleistungsabkommens zwischen den mittelamerikanischen Ländern anzustreben und einen Rechtsprechungsmechanismus zu entwickeln, der gewährleistet, dass das regionale Wirtschaftsrecht in der gesamten Region durchgesetzt wird.
- ab) Der Tatsache ist gebührend Rechnung zu tragen, dass aus der gemeinsamen Bewertung der regionalen Wirtschaftsintegration Mittelamerikas durch die Europäische Union und Mittelamerika eine Reihe von wichtigen konkreten Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen (in Bezug auf den institutionellen Rahmen, die Wirtschaftsintegration, die Zollunion, die technischen Handelshemmnisse, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, die regionale Liberalisierung der Dienstleistungen und Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, die Rechte des geistigen Eigentums, das geografische Informationssystem, den Wettbewerb und das handelspolitische Schutzinstrument) im Hinblick auf die Stärkung, Weiterentwicklung und Vollendung der mittelamerikanischen Zollunion und des gemeinsamen Binnenmarktes zu ziehen sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Aushandlung und Schaffung einer echten Freihandelszone zwischen den beiden Regionen sind.
- ac) Es sollte berücksichtigt werden, dass die Festigung und Stärkung des mittelamerikanischen gemeinsamen Marktes zunächst durch die Vollendung der Zollunion und die Entwicklung des gemeinsamen Marktes, u.a. durch die Konzipierung einer Außenhandelspolitik und eines wirklich freien Verkehrs importierter Waren, es ermöglichen werden, die Hemmnisse für die Wirtschaftsakteure zu vermindern und den Handel und die Investitionen zwischen beiden Regionen zu fördern.
- ad) Bedeutende neue Möglichkeiten des Marktzugangs im Bereich der Landwirtschaft, die ein wichtiger Wirtschaftsbereich für die Entwicklung Mittelamerikas ist, unabhängig von den Fortschritten in anderen Bereichen, wie dem Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse (NAMA) und Dienstleistungen, sowie von anderen Agrarfragen, die nicht den Marktzugang betreffen, müssen angeboten werden.
- ae) Bei den NAMA-Verhandlungen ist für ein weit reichendes und ausgewogenes Ergebnis Sorge zu tragen, das neue und reale Möglichkeiten des Marktzugangs für den gesamten Handelsverkehr mit dem erforderlichen Maß an Flexibilität beim Zeitplan für die Aufhebung der Zölle durch Mittelamerika gewährleistet und die Aufrechterhaltung und Ausweitung der mit dem Fischfang verbundenen Tätigkeiten ermöglicht.
- af) In gebührender Weise sollte der Bedeutung und Sensibilität Rechnung getragen werden, die der Fischfang für die Europäische Union sowie für Mittelamerika als Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region hat, wobei gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Fischbestände über einen verantwortungsvollen Fischfang gewahrt werden muss.
- ag) Der Bedeutung der Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu wesentlichen Diensten und des einzelstaatlichen Rechts zur Regulierung sollte Rechnung getragen und daher bei den Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Einklang mit Artikel V des GATS umsichtig verfahren werden, um tatsächliche Verbesserungen in Bezug auf die bislang vereinbarten und umgesetzten Zusagen zur Liberalisierung zu erzielen. Auch muss die Notwendigkeit, einen klaren und vorhersehbaren Rechtsrahmen zu schaffen, gesehen werden. Es sollte davon Abstand genommen werden, in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Bildung Angebote zu machen oder Ersuchen zu akzeptieren.
- ah) Das ständig wachsende Potenzial des Fremdenverkehrs für Investitionen und die Wirtschaftsentwicklung in den mittelamerikanischen Ländern sowie die Bedeutung der Förderung des Fremdenverkehrs zwischen beiden Regionen ist zu berücksichtigen.
- ai) Als eine allgemeine Bestimmung die Notwendigkeit aufgenommen werden, dass die Europäische Union und Mittelamerika grundsätzlich eine eventuelle Konvergenz der verschiedenen Abkommen anstreben, die bereits in Kraft sind oder zwischen den beiden Regionen ausgehandelt werden.
- aj) Zu berücksichtigen ist, dass die in ähnlichen Handelsabkommen, die die Gemeinschaft bereits mit Drittstaaten geschlossen hat, enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen nicht wirksam genutzt werden. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, neue Vorschläge zu unterbreiten, um ein wirksameres Streitbeilegungsinstrument zu konzipieren, mit dem Konflikte beigelegt werden können, die in den Bereichen auftreten, die das Freihandelsabkommen umfasst.
- ak) Die Kommission sollte das Parlament - erforderlichenfalls vertraulich - umfassend sowohl über die Entwürfe für die Verhandlungsrichtlinien als auch über die endgültig angenommenen Verhandlungsrichtlinien informieren.
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten Mittelamerikas zu übermitteln.
- 1 ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0155.
- 3 Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen, ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.