Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (13163/2004 - C6-0207/2004 - 2004/0815(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (13163/2004)1,
- in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 2 und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0207/2004),
- gestützt auf Artikel 75, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0010/2005),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen mit der Republik Bulgarien;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien zu übermitteln.