Der Deutsche Bundestag hat in seiner 170. Sitzung am 12. Mai 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 18/8428 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts - Drucksache 18/7824 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.06.16
Erster Durchgang: Drucksache. 018/16 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
,6. § 4 wird wie folgt geändert:
- a) Die Wörter "behinderte Menschen" werden durch die Wörter "Menschen mit Behinderungen" ersetzt und nach dem Wort "Hilfe" wird das Wort "auffindbar," eingefügt.
- b) Folgender Satz wird angefügt:
"Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig." "
- b) In Nummer 10 Buchstabe c Absatz 3 werden nach dem Wort "Bestandsgebäude" die Wörter "und sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeiten" eingefügt.
- c) Nummer 14 wird wie folgt geändert:
- aa) Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:
"aa) In Satz 1 wird die Angabe " § 7 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter " § 1 Absatz 2 Satz 1" und werden die Wörter "behinderten Menschen" durch die Wörter "Menschen mit Behinderungen" ersetzt und werden nach dem Wort "Programmoberflächen," die Wörter "einschließlich Apps und sonstiger Anwendungen für mobile Endgeräte," eingefügt."
- bb) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- aaa) In Satz 1 werden nach dem Wort "Verwaltungsabläufe" die Wörter ", einschließlich Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung," eingefügt.
- bbb) In Satz 5 werden nach der Angabe "Satz 1" die Wörter "und verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren" eingefügt.
- aa) Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird wie folgt gefasst:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) § 11 wird wie folgt geändert:
- aa) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern "Menschen mit geistigen Behinderungen" die Wörter "und Menschen mit seelischen Behinderungen" eingefügt.
- bb) In Absatz 2 werden nach den Wörtern "Menschen mit geistigen Behinderungen" die Wörter "und Menschen mit seelischen Behinderungen" eingefügt.
3. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 2 werden nach dem Wort "Behindertengleichstellungsgesetzes" die Wörter "und sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeiten" eingefügt.
- b) In Satz 3 werden nach dem Wort "Behindertengleichstellungsgesetzes" die Wörter "und sollen verbindliche und überprüfbare Maßnahmen- und Zeitpläne zum weiteren Abbau von Barrieren erarbeiten" eingefügt.