Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 9. Mai 2016
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung (BR-Drs. 408/15(B) ) vom 16. Oktober 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Erfordernis einer Grünstromvermarktungsverordnung (BR-Drs. 408/15(B) )
In der Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Entwurf einer europarechtskonformen Grünstromvermarktungsverordnung vorzulegen (Ziff. 3).
Die Bundesregierung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilt die Einschätzung des Bundesrats, dass eine regionale Vermarktung als Grünstrom die Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern kann. Deshalb soll das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) 2016 eine regionale Grünstromkennzeichnung ermöglichen.
Das BMWi hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet und darin die Möglichkeiten einer regionalen Grünstromkennzeichnung erörtert. Unter Berücksichtigung der Diskussion in dieser Arbeitsgruppe hat das BMWi am 11. März 2016 ein Eckpunktepapier "Regionale Grünstromkennzeichnung" veröffentlicht. Es ist im Internet abrufbar unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/regionale-gruenstromkennzeichnung-eckpunktepapier.pdf
Das BMWi ist bestrebt, im weiteren Verfahren Regelungen zur Umsetzung der regionalen Grünstromkennzeichnung in den Entwurf des EEG 2016 aufzunehmen.