845. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2008
A
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich das Europäische Leistungspunktesystem auf die Bewertung von Ausbildungsleistungen sowie auf eine Akkumulierung und Anrechnung von Ausbildungsleistungen für die Zulassung zu Prüfungen beschränken sollte. Der Anspruch der Ganzheitlichkeit, der im deutschen Berufsbildungssystem verankert ist und sich im Berufsprinzip manifestiert, schließt einheitliche, zentral gestellte Prüfungen ein. Dies sollte durch die Einführung eines Leistungspunktesystems nicht in Frage gestellt werden.
Die international anerkannte hohe Leistungsfähigkeit des deutschen Berufsbildungssystems basiert wesentlich auf dem Berufsprinzip und ganzheitlich ausgerichteten Prüfungen. Diese Prinzipien gewährleisten eine umfassende berufliche Handlungsfähigkeit der Absolventen und sollten auch im Rahmen des Europäischen Leistungspunktesystems gewahrt bleiben.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.