Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 17. Februar 2006 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.