Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- a) Der Bundesrat begrüßt die anlässlich der Beratung des Unfallversicherungsberichts (Drs. 025/09 (PDF) ) in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik vom 19. Februar 2009 in Bezug auf die "Entschließung zur Änderung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung" (Drs. 776/08 (PDF) ) abgegebene Erklärung des Vertreters der Bundesregierung, wonach auch die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Berufskrankheiten anerkenne und in der nächsten Legislaturperiode Änderungen anstrebe.
- b) Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung dahingehend überein, dass die Auswirkungen solcher Änderungen sorgfältig geprüft werden müssen und bietet für die Entwicklung der erforderlichen Änderungen die Unterstützung der zuständigen Fachressorts der Länder an.
- c) Der Bundesrat begrüßt, dass mit der vorgeschlagenen Änderung der Berufskrankheitenverordnung wegen der besonderen Umstände bei der Berufskrankheit Nummer 4111 künftig auf eine Stichtagsregelung verzichtet werden soll.
- d) Aus den vorgenannten Gründen hält der Bundesrat eine grundsätzliche Beibehaltung der Stichtagsregelungen bis zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Berufskrankheitenrechts in der nächsten Legislaturperiode für vertretbar.