909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat sieht in einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion eine wesentliche Grundlage für eine fiskalpolitische Stabilitätsunion.
- 2. Er verweist in diesem Sinne auch auf seine Stellungnahme vom 17. Januar 2012 (BR-Drucksache 864/11(B) ).
- 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit den nun vorliegenden Mitteilungen die Diskussion zur konkreten Ausgestaltung einer echten und vertieften Wirtschafts- und Währungsunion auf eine breite Basis stellen möchte.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Beantwortung der Fragen im Rahmen des Konsultationsverfahrens darauf hinzuwirken, dass bei dem zukünftigen makroökonomischen Vorabkoordinierungsverfahren
- - die Auswahl der zu koordinieren Reformvorhaben auf solche Vorhaben begrenzt wird, die einen bedeutenden/maßgeblichen Effekt auf den EU- bzw. Eurowirtschaftsraum entfalten, - nationale Reformen und Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung wirtschaftlicher Krisen, nicht verzögert oder gar verhindert werden,
- - national notwendige Reformen zur mittel- bis langfristigen Stärkung der Wirtschaftsbasis zeit- und sachgerecht durchgeführt werden können,
- - der nationale wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungsspielraum erhalten bleibt,
- - der bürokratische Aufwand bei der Durchführung des Verfahrens begrenzt wird,
- [- die soziale Ausgewogenheit in den Mitgliedstaaten beachtet und eine Aushöhlung des Sozialstaats verhindert wird.]
- 6. Der Bundesrat behält sich vor, eine eingehende Bewertung nach Vorlage der konkreten Ausgestaltungsvorschläge vorzunehmen.
B
- 7. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.