Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -

897. Sitzung des Bundesrates am 15. Juni 2012

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Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Viele Kommunen sind an einer eigenverantwortlichen Entwicklung der auf ihrem Gemeinde-/Stadtgebiet liegenden Konversionsflächen interessiert, weisen jedoch darauf hin, dass ein Erwerb der Liegenschaften zu Marktkonditionen aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte nicht möglich ist. Deshalb liegt - ähnlich wie in den 1990er-Jahren mit den Verbilligungsgrundsätzen praktiziert - der Schlüssel für eine gelungene Konversion in der Möglichkeit, dass die öffentliche Hand, insbesondere der Kommunen, Konversionsgrundstücke zu verbilligten Konditionen erwerben.

Die mit dem Gesetzesantrag verfolgte Öffnungsklausel soll der BImA unter dem Vorbehalt der Haushaltsvermerke die Möglichkeit geben, neben wirtschaftlichen Aspekten gleichrangig die strukturpolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Verwaltung und der Verwertung der Grundstücke zu berücksichtigen und damit auch Verbilligungen bei der Abgabe der Grundstücke an die öffentliche Hand umzusetzen.

Mit dieser Öffnungsklausel sollte allerdings - anders als im Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen - nicht das Ziel verfolgt werden, dass mit den Erträgen aus Konversionslösungen in starken regionalen Märkten strukturschwache Konversionslösungen im Sinne eines Finanzierungskreislaufs unterstützt werden (Fondslösung).

Jede betroffene Kommune soll unabhängig von dem möglicherweise zu erzielenden wirtschaftlichen Ertrag die Möglichkeit erhalten, Grundstücke zu günstigeren Konditionen zu erwerben, um sie eigenverantwortlich zu entwickeln. Die Fondslösung schränkt in starken Regionalmärkten den Gestaltungsspielraum derjenigen Kommunen, die die Konversionsgrundstücke nur zum "vollen" Wert erwerben können, erheblich ein, während es Kommunen in schwachen Regionalmärkten zu "Antragstellern" macht, die gegenüber der BImA um begrenzte Fondsmittel konkurrieren.

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