Punkt 10 der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2004
Der Bundesrat möge beschließen:
Es wird der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel angerufen, den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages grundlegend zu überarbeiten.
Begründung
Das vorliegende Gesetz genügt der Zielsetzung, notwendige Ergänzungen zur Durchsetzung einer effektiven Wettbewerbskontrolle bei Kartellverstößen einzuführen und pressespezifische Regelungen im Wettbewerbsrecht zu verändern, nicht in ausreichendem Maße. Ein systemwidriges materielles Sonderkartellrecht für den Pressebereich muss vermieden werden. Auch sollten weitere Bereiche des allgemeinen Wettbewerbsrechts in die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses einbezogen werden.
Daher bedarf es einer grundlegenden und umfassenden Überarbeitung, die sich u.a. auf folgende Themenbereiche bezieht:
- - Streichung der gesetzlichen Regelung einer "europafreundlichen Anwendung" der nationalen Kartellvorschriften
- - Neuregelung der Vorteilsabschöpfung
- - Zufluss einer gerichtlich verhängten Geldbuße an die Landeshaushalte - Überarbeitung der pressespezifischen Änderungen des Kartellrechts - Enqueterecht der Kartellbehörden der Länder
- - Modifizierung der Übergangsfristen für legalisierte Kartelle - Streitwertbegrenzung, Rechtsmittel im Eilverfahren
- - Missbrauchsaufsicht