Deutscher Bundestag Berlin, den 26. April 2005
Der Direktor
An den
Herrn Direktor des Bundesrates
Das mit Schreiben des Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 8. April 2005 übersandte
Nach Artikel 2 Abs. 8 ist folgender Artikel 2 Abs. 9 einzufügen:(9) § 13 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), das zuletzt durch Artikel 128 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, wird aufgehoben."
Ich bitte, den Fehler im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berichtigen.
Dr. Zeh
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