Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2009 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0615 Titel 681 12 - Leistungen nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz - bis zu einer Höhe von 5,07 Mio. Euro -

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 4. März 2009
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums des Innern seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0615 (Bundesverwaltungsamt) Titel 681 12 (Leistungen nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz) eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 5,07 Mio. € zu leisten.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes vom 24. Juni 2008 ergibt.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Unterrichtungsschreibens an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller