833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
A
- 1. Der federführende Agrarausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der federführende Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat betont die Bedeutung der dritten Bundeswaldinventur für die Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Kyoto-Protokoll und weist insbesondere auf die Wirkung der deutschen Wälder als Kohlenstoffsenke hin. Er begrüßt daher grundsätzlich die vor kurzem getroffene Entscheidung der Bundesregierung, ab 2008 die CO₂-Speicherfähigkeit der Wälder auf die nationalen Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des Artikels 3 Abs. 4 des Kyoto-Protokolls anrechnen zu lassen. Daraus sich ergebende Erlöse sollen primär der Forstwirtschaft zu Gute kommen. Der Bundesrat weist auf offene Fragen im Hinblick auf zeitweilige Vorratsschwankungen hin. Er fordert die Bundesregierung auf, die dafür bedeutsamen Verfahrensfragen gemeinsam mit den Ländern zeitnah zu klären, und bittet, die Möglichkeit zur Anerkennung des Produktspeichers "Holz" in einem Kyoto-Folgeabkommen zu prüfen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Bundesregierung hat am 27. Dezember 2006 dem Klimasekretariat verbindlich mitgeteilt, dass Deutschland von der Anrechnung der Waldbewirtschaftung nach Artikel 3 Abs. 4 Kyoto-Protokoll Gebrauch machen wird. Diese Entscheidung stärkt einerseits die Bedeutung der Wälder und der Forstwirtschaft als Kohlenstoff-Speicher. Die Forstwirtschaft wird als Teil der Problemlösung wahrgenommen und nicht nur als Opfer. Andererseits sind zahlreiche für die Forstwirtschaft wichtige Fragen weiterhin ungeklärt, z.B. - die Erhebungs-, Berechnungs- und Überwachungsmethodik,
- - der Umfang der mit der Anrechnung verbundenen Wertschöpfung,
- - die Verwendung dieser Wertschöpfung,
- - die Höhe und der Träger der Transaktionskosten,
- - die Folgen einer zeitweiligen Absenkung des Kohlenstoffvorrats,
- - die möglichen Zielkonflikte und Synergien mit anderen wichtigen Themen (z.B. Holzmobilisierung, ländlicher Raum, Wandel der Energieversorgung).
Die mit der Anrechnung der Leistungen des Waldes auf die nationalen Reduktionsverpflichtungen verbundene Wertschöpfung sollte sich auch für die Waldbesitzer spürbar auswirken, etwa durch verstärkte Förderung der Forstwirtschaft. Ein zentrales Ziel ist weiterhin die Anerkennung des "Produktspeichers Holz" in einem Kyoto-Folgeabkommen. Auch Holz und Holzprodukte binden CO₂ und tragen so zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase bei. Mit der Anerkennung des Produktspeichers Holz lässt sich mittelfristig auch ein möglicher Zielkonflikt zwischen "Holz im Wald" und "Holz im Dachstuhl" vermeiden.