Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2009; Vorlegung der Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2009

Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 6. April 2010

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsrechnung) vor.*

Die Rechnung über das Vermögen und die Schulden für das Haushaltsjahr 2009 (Vermögensrechnung) werde ich zu einem späteren Termin vorlegen. Um aktuelle Jahresabschlüsse der Beteiligungen des Bundes in der Vermögensrechnung berücksichtigen zu können, wird ab diesem Jahr die Vermögensrechnung von der Haushaltsrechnung getrennt und etwa sechs Wochen später erstellt.

Der Bundesrechnungshof wird gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 2009 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble