883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Kommissionsgremien:
- - Arbeitsgruppe zur Verordnung (EG) Nr. 882/2004 im Bereich der Lebensmittelüberwachung allgemein einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MR Prof. Dr. Manfred Edelhäuser);
- - Arbeitsgruppe zur Verordnung (EG) Nr. 669/2009 im Bereich der Lebensmittelüberwachung eine Vertreterin des Landes Hessen, Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (Abteilung Grenzkontrollstelle) (Dr. Doris Gerlach);
- - Arbeitsgruppe "Bessere Schulung für sichere Lebensmittel - BTSF (Better Training for Safer Food)" eine Vertreterin des Freistaates Bayern, Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (MR'in Dr. Christine Höfer);
- - Arbeitsgruppe "Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel - RASFF" einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (Dr. Thomas Frenzel);
- - Arbeitsgruppe "Mehrjähriger nationaler Kontrollplan - MNKP" einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz (OChemR Dr. Detlef Huhle) und die
- - Arbeitsgruppe "Audits" eine Vertreterin des Landes Niedersachsen, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Dr. Dorit Stehr).