Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl. Drucksache 193/10 (PDF) = AE-Nr. 100230

Brüssel, den 5.4.2011 KOM (2011) 173 endgültig

1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

Viele der rund zehn bis zwölf Millionen in Europa lebenden Roma1 sind tagtäglich mit Vorurteilen, Intoleranz, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert. Sie leben als Randgruppe unter äußerst prekären sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen. Dies ist in der Europäischen Union (EU) zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht hinnehmbar.

Die EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und damit für einen neuen Wachstumspfad lässt keinen Raum für die dauerhafte wirtschaftliche und soziale Marginalisierung Europas größter Minderheitsgruppe. Daher sind sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ein intensiver Dialog mit den Roma sowie ein entschlossenes Handeln notwendig. Zwar sind in erster Linie staatliche Stellen am Zug, jedoch ist die Thematik weiterhin eine große Herausforderung, da die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma ein wechselseitiger Prozess ist, der ein Umdenken der Mehrheitsbevölkerung, aber auch der Mitglieder der Roma-Gemeinschaften erfordert.2

Zunächst müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Roma nicht diskriminiert, sondern wie alle anderen EU-Bürger behandelt werden und alle in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte gleichberechtigt ausüben können. Ferner muss der Teufelskreis der Armut durchbrochen werden, der sich Generation für Generation wiederholt. In vielen Mitgliedstaaten bilden die Roma einen beträchtlichen und steigenden Anteil der Kinder bzw. Jugendlichen im Schulalter und somit der künftigen Arbeitnehmer. Die Roma sind eine junge Bevölkerungsgruppe: 35,7 % von ihnen sind unter 15 Jahre alt, in der EU-Gesamtbevölkerung liegt der Anteil dieser Personen bei 15,7 %. Die Roma sind im Durchschnitt 25 Jahre alt, das Durchschnittsalter in der EU hingegen liegt bei 40 Jahren.3 Der überwiegenden Mehrheit der Roma im erwerbsfähigen Alter fehlt die nötige Bildung, um eine gute Arbeitsstelle zu finden. Wir müssen daher dringend in die Bildung der Roma-Kinder investieren und ihnen so später einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. In Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung sind die wirtschaftlichen Auswirkungen bereits zu spüren. Schätzungen zufolge sind in Bulgarien rund 23 % der Berufseinsteiger Roma, in Rumänien rund 21 %.4

Bei vielen der in der EU lebenden Roma handelt es sich um Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. Sie leben unter genauso schlechten Bedingungen wie viele Roma mit EU-Staatsbürgerschaft, haben aber zudem noch mit den Problemen von außerhalb der EU stammenden Migranten zu kämpfen. Mit diesen Herausforderungen befassen sich die EU-Strategien zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen, die auch den Bedürfnissen besonders schutzbedürftiger Personengruppen Rechnung tragen.5

Die Integration der Roma wird nicht nur soziale Vorteile bieten, sondern sowohl der Roma-Bevölkerung als auch den Gemeinschaften, in denen sie leben, einen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Nach einer aktuellen Untersuchung der Weltbank6 beispielsweise könnte die umfassende Integration der Roma in den Arbeitsmarkt einigen Ländern einen jährlichen wirtschaftlichen Nutzen von rund 0,5 Mrd. EUR bringen. Eine höhere Erwerbsquote der Roma hätte gleich mehrere Vorteile: eine bessere wirtschaftliche Produktivität, geringere staatliche Sozialhilfeleistungen und höhere Einkommenssteuereinnahmen. Der genannten Weltbank-Untersuchung zufolge brächte die Integration der Roma in den Arbeitsmarkt den einzelnen Ländern jährlich steuerliche Vorteile in Höhe von schätzungsweise rund 175 Mio. EUR. All diese wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Roma-Integration könnten wiederum dazu führen, dass die Gesellschaft den Roma mehr Offenheit entgegenbringt, und so zu ihrer reibungslosen Integration in die Gemeinschaften, in denen sie leben, beitragen.

Die wirtschaftliche Integration der Roma wird auch den sozialen Zusammenhalt stärken, eine bessere Achtung der Grundrechte, u.a. der Minderheitenrechte, gewährleisten und dazu beitragen, Diskriminierungen aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu beseitigen.7

Die EU hat verschiedene Vorschläge zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma durch die Mitgliedstaaten unterbreitet, zuletzt in der Mitteilung der Kommission von April 20108. Gemäß der Richtlinie 2000/43/EG sind die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, den Roma (wie auch anderen EU-Bürgern) diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Berufsausbildung, Gesundheitsdiensten, Sozialschutz und Wohnraum zu bieten. Die strikte Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, die Erfolge der Roma-Integrationsmaßnahmen zu messen9.

Trotz einiger Fortschritte, die in den letzten Jahren auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU10 erzielt wurden, hat sich an der Alltagssituation der meisten Roma wenig geändert. Der Roma-Taskforce11 der Kommission zufolge wurden noch immer keine schlagkräftigen und angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die sozialen und wirtschaftlichen Probleme eines großen Teils der Roma-Bevölkerung in der EU zu lösen.

Um dieser Herausforderung zu begegnen und angesichts der Tatsache, dass die Nichtdiskriminierung alleine nicht zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung der Roma ausreicht, ersucht die Kommission die EU-Organe, den vorliegenden EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma zu billigen. Er soll die EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen zur Gleichstellung ergänzen und verstärken, indem auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Roma den spezifischen Bedürfnissen der Roma Rechnung getragen wird, wenn es um den gleichberechtigten Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge geht.

Der vorliegende EU-Rahmen soll die Alltagssituation der Roma spürbar verbessern. Er ist die Reaktion der EU auf die aktuelle Situation, entbindet jedoch die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht nicht von ihrer Hauptverantwortung. Mit diesem EU-Rahmen hält die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten dazu an, je nach Größe der in den einzelnen Gebieten12 lebenden Roma-Bevölkerung und der jeweiligen Ausgangssituation, einen umfassenden Ansatz zur Integration der Roma anzunehmen oder weiterzuentwickeln und die nachfolgenden Ziele zu unterstützen.

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

Für eine spürbar bessere Integration der Roma sind nun verstärkte Anstrengungen notwendig, um sicherzustellen, dass die nationalen, regionalen und lokalen Integrationsstrategien der Roma-Thematik gezielt Rechnung tragen. Es bedarf auf die Bedürfnisse der Roma zugeschnittener, konkreter Maßnahmen, um die Benachteiligung dieser Menschen zu verhindern oder auszugleichen. Ein zielgerichteter Ansatz innerhalb der umfassenderen Strategie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, der andere benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen nicht von einer Unterstützung ausschließt, steht sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Einklang. Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, spezifische Maßnahmen beizubehalten oder zu beschließen, mit denen Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft verhindert oder ausgeglichen werden.13 Einige Mitgliedstaaten haben sich mit positiven Maßnahmen bereits erfolgreich für die Roma eingesetzt, da sie die herkömmlichen Maßnahmen zur sozialen Integration für die spezifischen Bedürfnisse der Roma als unzureichend befanden.14

Um zu gewährleisten, dass die einzelnen Mitgliedstaaten über wirkungsvolle Konzepte verfügen, schlägt die Kommission vor, die bestehenden oder neuen nationalen Roma-Integrationsstrategien auf die EU-Ziele zur Integration der Roma abzustimmen. Damit einhergehen müssen gezielte Maßnahmen, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln der Mitgliedstaaten, der EU und anderer Geber umgesetzt werden. Die Kommission schlägt Lösungen zur Beseitigung der derzeitigen Hindernisse vor, die eine wirksamere Verwendung von EU-Mitteln erschweren, und schafft die Grundlagen für einen soliden Monitoringmechanismus, um so für die Roma konkrete Ergebnisse sicherzustellen.

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

Der Jahreswachstumsbericht15 der Europäischen Kommission zeigt, dass es auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten noch erheblicher Anstrengungen bedarf, um die Strategie Europa 2020 und die übergeordneten Ziele, für die eigens Leitinitiativen16 aufgestellt wurden, umzusetzen. In einigen Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur Verbesserung der Armuts-, Beschäftigungs- und Bildungssituation der Roma auch dazu beitragen, die Ziele von Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, soziale Integration und Bildung zu erreichen.

Die EU-Ziele zur Integration der Roma sollten auf die Größe der in den einzelnen Gebieten lebenden Roma-Bevölkerung abgestimmt sein und vier Kernbereiche abdecken: Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum. Diese Mindeststandards sollten auf gemeinsamen, vergleichbaren und verlässlichen Indikatoren beruhen. Gelingt es den Mitgliedstaaten, diese Ziele zu erreichen, dann sind sie ihrer Zielerreichung bei Europa 2020 einen großen Schritt näher.

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

Auch wenn die Situation von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist, so liegt das Bildungsniveau der Roma doch deutlich unter dem der restlichen Bevölkerung.17

Der Besuch der Grundschule ist in allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben, d.h. die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass für alle schulpflichtigen Kinder eine Grundschulausbildung angeboten wird. Die zuverlässigsten Informationen hierzu liefert die Arbeitskräfteerhebung 200918, wonach EU-weit 97,5 % der Kinder die Grundschule abschließen.

Erhebungen zufolge schließt in einigen Mitgliedstaaten nur eine begrenzte Anzahl von Roma-Kindern die Grundschule ab19. In der Regel sind Roma-Kinder in Sonderschulen oder segregierten Schulen übermäßig stark vertreten. Daher ist es wichtig, die Kontakte zwischen den verschiedenen Gemeinschaften durch Kultur- und Schulmediatoren, Kirchen, religiöse Organisationen bzw. Gemeinschaften sowie die aktive Beteiligung der Eltern von Roma-Kindern zu fördern, um die interkulturellen Kompetenzen der Lehrer zu verbessern, die Segregation zu verringern und sicherzustellen, dass der Grundschulpflicht nachgekommen wird. Die Kommission plant, gemeinsam mit dem Europarat eine zweijährige Schulungsmaßnahme von rund 1000 Mediatoren durchzuführen. Die Mediatoren können Eltern darüber informieren, wie das lokale Bildungssystem funktioniert, sie beraten und die Roma-Kinder bei den einzelnen Phasen ihrer schulischen Laufbahn unterstützen.

Bekanntermaßen haben Kinder, die zu spät eingeschult werden, die Schule zu früh verlassen oder abbrechen, später enorme Schwierigkeiten - sei es, dass sie Probleme mit der Sprache haben, nicht lesen oder schreiben können oder dass sie sich ausgegrenzt und minderwertig fühlen. Der Zugang zur weiterführenden Bildung, zu Universitäten oder qualifizierten Stellen ist für sie somit deutlich schwerer. Daher werden Initiativen des zweiten Bildungsweges für jugendliche Schulabbrecher gefördert, u.a. Programme, die sich ausdrücklich an die Kinder von Roma richten. Ferner sollten auch der Ausbildungsplan für Lehrer überarbeitet und innovative Lehrmethoden erarbeitet werden. Die Teilnahme mehrfach benachteiligter Kinder an frühkindlichen Maßnahmen erfordert eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie angemessene Förderprogramme. Die hochrangige Gruppe zur Alphabetisierung und die Alphabetisierungskampagne der Kommission im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative "Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" werden verdeutlichen, wie wichtig die Bekämpfung des Analphabetismus bei Roma-Kindern und -Erwachsenen ist.

Die Kommission hat eine Mitteilung über frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung20 angenommen. Darin wurde darauf hingewiesen, dass Roma-Kinder an solchen frühkindlichen Maßnahmen deutlich seltener teilnehmen, obwohl gerade sie mehr Unterstützung benötigen. Wie die aus EU-Mitteln geförderten Pilotmaßnahmen zur Integration der Roma in einigen Mitgliedstaaten zeigen, können die Bildungschancen der Roma-Kinder durch den Zugang zu guter und segregationsfreier frühkindlicher Bildung wesentlich verbessert werden.21

Die Mitgliedstaaten sollten daher sicherstellen, dass alle Roma-Kinder - egal ob sesshaft oder nicht - Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung haben, nicht diskriminiert oder ausgegrenzt werden und zumindest die Grundschule abschließen. Ferner sollten sie den Zugang zu einer guten frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung verbessern und im Einklang mit der Strategie Europa 2020 die Schulabbrecherquote in der Sekundarschule verringern. Darüber hinaus sollten jugendliche Roma nachdrücklich zum Besuch einer Sekundarschule und zum Studium ermutigt werden.22

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

Mit der Strategie Europa 2020 wurde für die Gruppe der 20- bis 64-Jährigen das übergeordnete Ziel einer Erwerbsquote von 75 % festgelegt (die durchschnittliche Erwerbsquote in der EU liegt bei 68,8 %23). Der Jahreswachstumsbericht 2011 legt dar, wie die Mitgliedstaaten in ihren einzelstaatlichen Reformprogrammen nationale Beschäftigungsziele festlegen, anhand deren Fortschritte gemessen werden können. Empirische Daten sowie Untersuchungen über die sozioökonomische Situation der Roma zeigen, dass die Erwerbsquote der Roma drastisch hinter der der übrigen Bevölkerung hinterherhinkt.

Nach Angaben der Weltbank bleiben die Erwerbsquoten der Roma, insbesondere die der Frauen, weit hinter denen der übrigen Bevölkerung zurück 24. Auch eine von der Europäischen Agentur für Grundrechte in sieben Mitgliedstaaten durchgeführte Erhebung zeigt erhebliche Diskrepanzen auf; u.a. wird berichtet, dass sich die Roma im Bereich der Beschäftigung erheblich diskriminiert fühlen25.

Die Mitgliedstaaten sollten den Roma daher in nichtdiskriminierender Weise uneingeschränkten Zugang zur beruflichen Bildung, zum Arbeitsmarkt sowie zu Instrumenten und Initiativen zur Förderung der Selbständigkeit bieten. Ferner sollte die Gewährung von Kleinstkrediten gefördert werden. Im öffentlichen Sektor sollte besonders auf die Beschäftigung qualifizierter Roma als Staatsbedienstete geachtet werden. Öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen können speziell Roma ansprechen, indem sie ihnen personalisierte Dienstleistungen und Mediation anbieten. Hiermit kann der Arbeitsmarkt für die Roma besser geöffnet und die Erwerbsquote erhöht werden.

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

In der EU liegt die Lebenserwartung bei der Geburt bei 76 Jahren für Männer und 82 Jahren für Frauen26. Für die Roma wird sie auf zehn Jahre weniger geschätzt27. Während die Säuglingssterblichkeit in der EU bei 4,3 pro Tausend Lebendgeburten28 liegt, ist davon auszugehen, dass sie in der Roma-Bevölkerung deutlich höher ist. Einem Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen zufolge, in dem die Lage in fünf Ländern untersucht wurde, ist die Kindersterblichkeit bei den Roma - je nach Land - zwei- bis sechsmal höher als in der Gesamtbevölkerung. Eine hohe Säuglingssterblichkeit bei der Roma-Bevölkerung wurde auch aus weiteren Ländern berichtet29.

Dieser Unterschied spiegelt die allgemein schlechtere Gesundheitssituation der Roma im Vergleich zur übrigen Bevölkerung wider. Grund dafür sind die ärmlichen Lebensverhältnisse, ein Mangel an gezielten Informationskampagnen, der begrenzte Zugang zu einer guten Gesundheitsfürsorge sowie höhere Gesundheitsrisiken. Der Erhebung der Agentur für Grundrechte zufolge besteht auch ein besonderes Problem darin, dass die Roma vom medizinischen Personal diskriminiert werden30: 17 % der Roma berichten über derartige Erfahrungen in den vergangenen zwölf Monaten. Die präventive Gesundheitsfürsorge wird von den Roma nur in geringem Maße genutzt; einigen Studien zufolge haben mehr als 25 % der Roma-Kinder keinen vollständigen Impfschutz31.

Die Mitgliedstaaten sollten daher dafür sorgen, dass die Roma in gleichem Maße und unter den gleichen Bedingungen wie die restliche Bevölkerung Zugang zu Gesundheitsprävention und sozialen Dienstleistungen haben. Besonders Frauen und Kindern sollte Zugang zu einer guten Gesundheitsfürsorge gewährt werden. Qualifizierte Roma sollten soweit möglich in Gesundheitsprogramme eingebunden werden, die speziell auf ihre Bevölkerungsgruppe abgestellt sind.

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen (z.B. Wasser, Strom und Gas) auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

Zwischen 72 % und 100 % der Haushalte in der EU sind an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen32. Die Lage der Roma ist deutlich schlechter: Sie haben in ihren oft prekären Wohnverhältnissen keinen angemessenen Zugang zu den öffentlichen Versorgungsnetzen (z.B. Wasser, Strom oder Gas), und nicht sesshafte Roma haben häufig Schwierigkeiten, Aufenthaltsorte mit einer Wasserversorgung zu finden33. Dies wirkt sich sowohl auf ihre Gesundheit als auch auf ihre allgemeine gesellschaftliche Integration negativ aus.

Die Mitgliedstaaten sollten daher einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum, u.a. zu Sozialwohnungen, fördern. Wohnraummaßnahmen müssen Teil eines integrierten Ansatzes sein, der insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit, Soziales, Beschäftigung und Sicherheit sowie Antisegregationsmaßnahmen einschließt. Ferner sollten die Mitgliedstaaten den besonderen Bedürfnissen der nicht sesshaften Roma Rechnung tragen (z.B. durch den Zugang zu für sie angemessenen Aufenthaltsorten). Sie sollten gezielte Programme auflegen, in die die regionalen und lokalen Behörden eingebunden sind.

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

Ausgehend von den Erfahrungen der Mitgliedstaaten - u.a. derjenigen, die sich an der Initiative "Jahrzehnt der Integration der Roma34" beteiligen - fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien auf den oben erläuterten zielgerichteten Ansatz abzustimmen und ihren Planungshorizont bis zum Jahr 2020 auszudehnen. Mitgliedstaaten, die noch keine nationale Roma-Integrationsstrategie verfolgen, werden aufgefordert, entsprechend der Größe der in ihren Gebieten lebenden Roma-Bevölkerung35, deren Besonderheiten und der jeweiligen Ausgangssituation ähnliche Ziele aufzustellen.

Die nationalen Strategien sollten einen zielgerichteten Ansatz verfolgen, der im Einklang mit den Gemeinsamen Grundprinzipien für die Einbeziehung der Roma36 aktiv dazu beiträgt, die Roma in die allgemeine Gesellschaft zu integrieren und bestehender Segregation ein Ende zu bereiten. Die Strategien sollten sich auch in den breiteren Rahmen der Strategie Europa 2020 einfügen und diesen ergänzen; sie sollten daher auf die nationalen Reformprogramme abgestimmt sein.

Bei der Konzeption ihrer nationalen Roma-Integrationsstrategien sollten die Mitgliedstaaten Folgendes berücksichtigen:

Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die nationalen Strategien zur Integration der Roma zu konzipieren bzw. zu überarbeiten und sie der Kommission bis Ende Dezember 2011 vorzulegen. Im Frühjahr 2012, vor dem Jahrestreffen der Roma-Plattform, wird die Kommission diese nationalen Strategien bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat über die erzielten Fortschritte berichten.

5. Die Situation der ROMA verbessern

Die Umsetzung und der Erfolg der nationalen Roma-Integrationsstrategien wird stark davon abhängen, ob die Mitgliedstaaten ausreichende Mittel bereitstellen und diese wirksam einsetzen. Allein mit EU-Mitteln lassen sich sicherlich nicht alle Probleme der Roma lösen. Dennoch weist die Kommission darauf hin, dass im EU-Haushalt derzeit bis zu 26,5 Mrd. EUR veranschlagt sind, um die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Integration - u.a. der Roma - zu unterstützen37.

Im April 2010 forderte die Kommission38 die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass die bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU - insbesondere die Strukturfonds und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums - auch den Roma offenstehen. Dieser Ansatz wurde im Juni 2010 vom Rat bestätigt39. Dennoch machen die meisten Mitgliedstaaten derzeit nicht ausreichend von den verfügbaren EU-Mitteln Gebrauch, um den Bedürfnissen der Roma Rechnung zu tragen.

Fortschritte im laufenden Programmplanungszeitraum (2007-2013)

Da die nationalen Roma-Integrationsstrategien den Zeitraum 2011-2020 abdecken sollen, ist es wichtig, dass die im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bereitgestellten Mittel wirksam eingesetzt werden. Im MFR wird festgelegt, wie aus dem zukünftigen EU-Haushalt die Ziele von Europa 2020 unterstützt werden.

Die Strategie Europa 2020 hat von Beginn an der Situation der Roma Rechnung getragen46. Maßnahmen zur Integration der Roma werden fester Bestandteil der betreffenden EU-Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Kohäsionsfondsmittel, sein. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für den künftigen Rechtsrahmen der Kohäsionspolitik, wird die Kommission basierend auf den Leitlinien der Haushaltsüberprüfung47 und den Schlussfolgerungen des fünften Kohäsionsberichts versuchen, mögliche Hindernisse auszuräumen, die die wirksame Verwendung der Kohäsionsfondsmittel zugunsten der Roma-Integration erschweren.

Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass mit den Investitionsschwerpunkten der für die soziale Integration und Armutsbekämpfung zur Verfügung stehenden Mittel die Umsetzung der nationalen Reformprogramme und der nationalen Roma-Integrationsstrategien unterstützt wird. So sollten auch die nötigen Vorbedingungen für eine wirksame und ergebnisorientierte Unterstützung geschaffen werden, beispielsweise durch eine bessere Bewertung. Darüber hinaus wird die Möglichkeit positiver Anreize zur Bekämpfung der Ungleichbehandlung geprüft werden. Gleichzeitig wird die Kommission bei der Vorbereitung künftiger Vorschläge insbesondere darauf achten, die Verfahren für die Programmteilnehmer zu vereinfachen. Vor allem bei Roma-Förderprojekten ist dies von wesentlicher Bedeutung.

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

In ihrer Erweiterungsstrategie48 weist die Kommission nachdrücklich auf die schwierige Situation vieler Roma in den Ländern des westlichen Balkans und in der Türkei hin. Nach Schätzungen des Europarats beläuft sich die Zahl dieser Roma auf 3,8 Millionen.

In den Beitrittsländern sehen sich die Roma ähnlichen oder sogar noch gravierenderen Problemen gegenüber als in vielen EU-Mitgliedstaaten: Soziale Ausgrenzung, Segregation und Marginalisierung führen zu Bildungsmangel, Langzeitarbeitslosigkeit, eingeschränktem Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und grundlegenden Diensten sowie zu weit verbreiteter Armut. Außerdem mussten viele Roma-Familien infolge der Kriege in der Balkan-Region als Vertriebene Zuflucht in anderen Ländern der Region oder in Westeuropa suchen. In der Türkei gibt es sehr unterschiedliche Gruppen von Roma, die zu einem großen Teil unter mehrdimensionaler sozialer Ausgrenzung leiden.

Die bei den letzten EU-Beitritten gewonnenen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass eine bessere Integration der Roma Folgendes voraussetzt: ein stärkeres politisches Engagement, die Bereitstellung ausreichender Mittel aus den nationalen Haushalten, eine bessere Abstimmung mit allen maßgeblichen Geldgebern sowie eine systematische Bewertung und ein verstärktes Monitoring. Die EU-Ziele zur Integration der Roma sind für die erwähnten Länder gleichermaßen von Bedeutung. Ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien und -Aktionspläne (die in den meisten Fällen im Rahmen der Initiative "Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015" ausgearbeitet wurden) sollten im Einklang mit diesen Zielen überprüft werden. Die Türkei muss noch einen nationalen Rahmen zur Eingliederung der Roma annehmen.

Die Kommission ist entschlossen, durch folgende Maßnahmen auf regionaler und nationaler Ebene einen Beitrag zu den Anstrengungen dieser Länder zur besseren sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma zu leisten:

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

Die Europäische Plattform für die Einbeziehung der Roma49 ist ein nützliches Forum für Debatten und konzertierte Aktionen aller maßgeblichen Akteure: EU-Organe, nationale Regierungen, internationale Organisationen, Hochschulen und Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft. Die Plattform hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Bedürfnisse der Roma stärker Eingang in europäische und nationale Politiken finden.

Die Kommission ist entschlossen, eine bedeutendere Rolle in der Plattform zu übernehmen und auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen die Rolle der Plattform zu stärken, indem sie deren Tätigkeit mit den vier Kernbereichen der nationalen Roma-Integrationsstrategien verknüpft.

Die Plattform sollte den betroffenen Akteuren, insbesondere Vertretern der Roma-Bevölkerung, ermöglichen, im EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma eine Rolle zu spielen. Die gestärkte Plattform kann die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, durch Austausch bewährter Praktiken und Erörterung der Ansätze internationaler Organisationen mit Erfahrung im Bereich der Förderung der Roma-Integration geeignete politische Konzepte zu erarbeiten. Außerdem wird sie der Kommission Feedback zu den Ergebnissen der nationalen Anstrengungen vor Ort liefern, indem sie Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft zu Wort kommen lässt.

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

Derzeit ist es schwierig, genaue, detaillierte und vollständige Daten zur Situation der Roma in den Mitgliedstaaten zu erlangen und konkrete Maßnahmen zu bestimmen, mit denen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung der Roma vorgegangen wird. Es lässt sich nicht beurteilen, ob solche Maßnahmen zu den erwarteten Ergebnissen geführt haben. Aus diesem Grund müssen unbedingt verlässliche Daten erhoben werden.

Daher bedarf es eines soliden Monitoringmechanismus mit klaren Vergleichsmaßstäben, der gewährleistet, dass greifbare Ergebnisse gemessen werden, die für die Integration der Roma bereitgestellten Mittel bei den Endbegünstigten ankommen und dass Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der EU-Ziele zur Integration der Roma erzielt und die nationalen Roma-Integrationsstrategien umgesetzt werden.

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Fortschritte bei der Integration der Roma-Bevölkerung in den Mitgliedstaaten und bei der Verwirklichung der Ziele Bericht erstatten.

Dabei wird sich die Kommission auf das Pilotprojekt einer Roma-Haushaltserhebung stützen, das vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) in Zusammenarbeit mit vor allem der Weltbank und der Agentur für Grundrechte durchgeführt wurde50. Die Kommission ersucht die Grundrechteagentur, diese Erhebung über Roma auf alle Mitgliedstaaten auszudehnen und sie regelmäßig durchführen, um die vor Ort erzielten Fortschritte zu messen. Die Grundrechte-Agentur, die mit anderen einschlägigen Gremien wie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zusammenarbeitet, wird Daten zur Situation der Roma in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum sammeln. Auch im Rahmen spezifischer Forschungsarbeiten, die aus dem Programm für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften des 7. Rahmenprogramms finanziert werden, sollen Daten erhoben werden. Während des gesamten Prozesses werden die Kommission, die Grundrechteagentur sowie andere EU-Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 2 EUV die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten achten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.

Die Kommission wird zudem die laufenden Arbeiten im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im sozialpolitischen Bereich und sonstige Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von deren Systemen zur Überwachung der Integration der Roma berücksichtigen. Ein gründliches Monitoring des Erfolgs der nationalen Roma-Integrationsstrategien seitens der Mitgliedstaaten und der betreffenden Akteure ist eine wirksame Methode zur Stärkung von Transparenz und Verantwortlichkeit, um sicherzustellen, dass die Integration der Roma die bestmögliche Wirkung zeigt.

Die nationalen Reformprogramme sowie der Monitoring- und Peer-Review-Prozess im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten weitere Informationsquellen für die Bewertung der Fortschritte darstellen, an denen sich die Mitgliedstaaten orientieren können.

Um langfristig sachdienliche Daten zu erlangen, wird die Kommission in einem ersten Schritt auch die Zusammenarbeit zwischen den nationalen statistischen Ämtern und Eurostat fördern, damit Methoden zur Abbildung der EU-Mikroregionen mit dem größten Entwicklungsrückstand, in denen die meisten marginalisierten Gruppen - insbesondere Roma - leben, ermittelt werden können. Dieser territoriale Ansatz für die Datenerhebung ist von unmittelbarer Bedeutung für die Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung der Roma. Darüber hinaus sollte die Grundrechteagentur mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Überwachungsverfahren zu entwickeln, die europaweit eine vergleichende Analyse der Situation der Roma ermöglichen.

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Dieser EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bietet die Möglichkeit, auf allen Ebenen (EU, national, regional) und unter Einbeziehung aller Beteiligten - u.a. der Roma - die Kräfte zu bündeln, um eine der größten sozialen Herausforderungen in Europa anzugehen und der Ausgrenzung der Roma ein Ende zu setzen. Er ergänzt die vorhandenen Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU in den Bereichen Nichtdiskriminierung, Grundrechte, freier Personenverkehr und Rechte des Kindes51. Er enthält EU-Ziele für die Integration der Roma, die auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu erreichen sind. Diese ehrgeizigen Ziele können nur verwirklicht werden, wenn sich die Mitgliedstaaten sowie die nationalen, regionalen und lokalen Behörden eindeutig zu ihnen bekennen und die Organisationen der Roma-Zivilgesellschaft einbezogen werden.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma zu billigen. Seit über einem Jahrzehnt fordern die EU-Organe die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer regelmäßig auf, die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma zu verbessern. Nun ist es an der Zeit, gute Absichten in konkretere Maßnahmen umzusetzen.

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats

( http://www.coe.int/t/dg3/romatravellers/default_en.asp )
Zahlenangaben entstammen einem Dokument der für Roma und Fahrende zuständigen Abteilung des Europarats

Zahlenangaben entstammen einem Dokument der für Roma und Fahrende zuständigen Abteilung des Europarats
Europäische LänderGesamtbevölkerung des Landes (Juli 2009)Offizielle Zahl (letzte Volkszählung)Geschätzte MindestzahlGeschätzte HöchstzahlGeschätzter Durchschnitt % der Gesamtbevölkerung (basierend auf Durchschnittszahlen) Letzter Stand
(EU-Mitgliedstaaten)
Österreich8 205 533Keine Daten verfügbar20 00030 00025 000 0,30 % 14.9.2010
Belgien10 414 336Keine Daten verfügbar20 00040 00030 000 0,29 % 14.9.2010
Bulgarien7 262 675370 908 (2001)700 000800 000750 000 10,33 % 14.9.2010
Zypern792 604560 (1960)1 0001 5001 250 0,16 % 3.8.2009
Tschechische Republik10 220 91111 718 (2001)150 000250 000200 000 1,96 % 14.9.2010
Dänemark5 484 723Keine Daten verfügbar1 00010 0005 500 0,10 3.8.2009
Estland1 307 605584 (2009)1 0001 5001 250 0,10 % 3.8.2009
Finnland5 244 749Keine Daten verfügbar10 00012 00011 000 0,21 % 3.8.2009
Frankreich64 057 790Keine Daten verfügbar300 000500 000400 000 0,62 % 14.9.2010
Deutschland82 400 996Keine Daten verfügbar70 000140 000105 000 0,13 % 14.9.2010
Griechenland10 722 816Keine Daten verfügbar180 000350 000265 000 2,47 % 14.9.2010
Ungarn9 930 915190 046 (2001)400 0001 000 000700 000 7,05 % 14.9.2010
Irland4 156 11922 435 (2006)32 00043 00037 500 0,90 % 14.9.2010
Italien59 619 290Keine Daten verfügbar110 000170 000140 000 0,23 % 14.9.2010
Lettland2 245 4238 205 (2000)13 00016 00014 500 0,65 % 3.8.2009
Litauen3 565 2052 571 (2001)2 0004 0003 000 0,08 % 3.8.2009
Luxemburg486 006Keine Daten verfügbar100500300 0,06 % 3.8.2009
Malta403 532Keine Daten verfügbar0000,00 % 3.8.2009
Niederlande16 645 313Keine Daten verfügbar32 00048 00040 000 0,24 % 14.9.2010
Polen38 500 69612 731(2002)15 00060 00037 500 0,10 % 14.9.2010
Portugal10 676 910Keine Daten verfügbar40 00070 00055 000 0,52 % 14.9.2010
Rumänien22 246 862535 140 (2002)1 200 0002 500 0001 850 000 8,32 % 14.9.2010
Slowakische Republik5 455 40789 920 (2001)400 000600 000500 000 9,17 % 14.9.2010
Slowenien2 007 7113 246 (2002)7 00010 0008 500 0,42 % 3.8.2009
Spanien46 157 822Keine Daten verfügbar650 000800 000725 000 1,57 % 14.9.2010
Schweden9 276 509Keine Daten verfügbar35 00050 00042 500 0,46 % 14.9.2010
Vereinigtes Königreich60 943 912Keine Daten verfügbar150 000300 000225 000 0,37 % 14.9.2010
EU insgesamt6 172 800 1,73 %
(Nicht-EU- Mitgliedstaaten)
Albanien3 619 7781261 (2001)80 000150 000115 000 3,18 % 14.9.2010
Andorra72 413Keine Daten verfügbar0000,00 % 3.8.2009
Armenien2 968 586Keine Daten verfügbar2 0002 0002 000 0,07 % 3.8.2009
Aserbaidschan8 177 717Keine Daten verfügbar2 0002 0002 000 0,02 % 3.8.2009
Belarus9 685 768Keine Daten verfügbar10 00070 00040 000 0,41 % 14.9.2010
Bosnien und Herzegowina4 590 3108 864 (1991)40 00060 00050 000 1,09 % 14.9.2010
Kroatien4 491 5439 463 (2001)30 00040 00035 000 0,78 % 14.9.2010
Georgien4 630 8411 744 (1989)2 0002 5002 250 0,05 % 3.8.2009
Island304 367Keine Daten verfügbar0000,00 % 3.8.2009
Kosovo*2 542 71145 745 (1991)25 00050 00037 500 1,47 % 14.9.2010
Liechtenstein34 498Keine Daten verfügbar0000,00 % 3.8.2009
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien2 061 31553 879 (2002)135 500260 000197 750 9,59 % 14.9.2010
Moldau4 324 45012 280 (2004)15 000200 000107 500 2,49 % 14.9.2010
Monaco32 796Keine Daten verfügbar0000,00 % 3.8.2009
Montenegro678 1772 826 (2003)15 00025 00020 000 2,95 % 14.9.2010
Norwegen4 644 457Keine Daten verfügbar4 50015 70010 100 0,22 % 3.8.2009
Russische Föderation140 702 094182 617 (2002)450 0001 200 000825 000 0,59 % 14.9.2010
San Marino29 973Keine Daten verfügbar000 0,00 % 3.8.2009
Serbien (ohne Kosovo)7 334 935108 193 (2002)400 000800 000600 000 8,18 % 14.9.2010
Schweiz7 581 520Keine Daten verfügbar25 00035 00030 000 0,40 % 14.9.2010
Türkei71 892 8074 656 (1945)500 0005 000 0002 750 000 3,83 % 14.9.2010
Ukraine45 994 28747 917 (2001)120 000400 000260 000 0,57 % 14.9.2010
Nicht-EU-Mitgliedstaaten insgesamt5 084 100 1,63 %
Europa insgesamt11 256 900

*gemäß der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates