Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 303271 - vom 7. März 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 27. Januar 2005 angenommen.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Zusatzprotokolls zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (KOM (2004) 0566 - C6-0022/2005 - 2004/0195(AVC))
(Verfahren der Zustimmung) Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2004) 0566)1,
- in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 310 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz I des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0022/2005),
- gestützt auf die Artikel 75, 83 Absatz 7 und 43 Absatz I seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0007/2005),
1. gibt seine Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zu dem Abkommen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Chile zu übermitteln.