869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010
A.
Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 (§ 1 Absatz 4 VwDVG)
In Artikel 1 ist in § 1 Absatz 4 das Wort "dürfen" durch das Wort "sollen" zu ersetzen.
Begründung
Die Verwendung von Verwaltungsdaten führt zu einer Entlastung auskunftspflichtiger Unternehmen von statistischen Primärerhebungen und trägt damit in nicht unwesentlichem Maße zum Bürokratiekostenabbau bei. § 1 Absatz 4 VwDVG-E räumt den statistischen Ämtern jedoch ein weitreichendes Entschließungsermessen ein, ob sie von einer Primärerhebung absehen. Dieses Ermessen soll durch eine Soll-Regelung beschränkt werden, um den statistischen Ämtern eine stärkere Verpflichtung zur Verwendung von Verwaltungsdaten vorzuschreiben.
B.
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.