Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetz es
Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30. März 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8. März 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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