A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Kommission, den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen durch einen vereinfachten Zugang zu den Strafregistern der Mitgliedstaaten und die Einführung eines einheitlichen Formats zu verbessern. In diesem Zusammenhang erkennt er die in dem Weißbuch festgestellten Schwierigkeiten bei dem grenzüberschreitenden Zugang zu den Strafregistern als zutreffend an. Gegen die von der Kommission vorgeschlagene Einführung einer zentralen Indexdatei bestehen indes Bedenken. Nach Auffassung des Bundesrates sollte aus Gründen der besseren Praktikabilität, der schnelleren Verfügbarkeit, der zu erwartenden (Minder-) kosten und des Datenschutzes einer Vernetzung der mitgliedstaatlichen Strafregister nach dem Vorbild des zwischen Deutschland, Frankreich, Spanien und Belgien verabredeten Modellprojekts der Vorzug gegeben werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin bei den laufenden Beratungen in den Ratsgremien mit Nachdruck für eine solche Lösung, die die Errichtung eines weiteren Registers möglichst überflüssig macht, einzusetzen.
B
- 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.