Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz - Antrag des Freistaats Thüringen -

871. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2010

A.

Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in folgender Fassung anzunehmen:

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht vorzunehmen, und fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Begründung

Die Bundesregierung hat angekündigt, eine Kommission einsetzen zu wollen, die sich mit dem Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes befassen soll.

Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist ein ausgewogenes und schlüssiges Gesamtkonzept notwendig, das vor allem auch den finanzpolitischen Rahmenbedingungen und der äußerst angespannten Situation der öffentlichen Haushalte Rechnung trägt. Dieses Gesamtkonzept soll dazu führen, dass in einzelnen Bereichen festgestellte Handlungsbedarfe angemessen und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar berücksichtigt werden."

Dabei sollte geprüft werden, ob ein Handlungsbedarf insbesondere bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren sozialen Einrichtungen besteht.

Begründung

Der Bund hat angekündigt, eine Kommission einsetzen zu wollen, die sich mit dem Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes befassen soll.

Die aktuelle Diskussion zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Schulessen lässt erkennen, dass die bestehenden Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht für den Bürger schwer nachvollziehbare Belastungswirkungen nach sich ziehen können. So können beispielsweise verzehrfertig zubereitete Speisen sowohl im Rahmen einer ermäßigt besteuerten Lieferung als auch im Rahmen einer nicht ermäßigt besteuerten sonstigen Leistung abgegeben werden.

Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ist ein ausgewogenes und schlüssiges Gesamtkonzept notwendig, das vor allem auch den finanzpolitischen Rahmenbedingungen und der äußerst angespannten Situation der öffentlichen Haushalte Rechnung trägt.

Im Zuge der Arbeiten an diesem Gesamtkonzept sollte unter anderem der Handlungsbedarf in oben genanntem Bereich geprüft werden."

B.

C.