Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat:

Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (2005-2008)

KOM (2005) 45 endg.; Ratsdok. 6464/05

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Rechtsausschussempfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Strategieziel 27.l, Punkt 20

1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass gegen die etwaige Einrichtung eines Fonds für gemeinsame operative Vorhaben auf europäischer Ebene, der aus durch die Mitgliedstaaten in Verfahren wegen Betäubungsmittelstraftaten eingezogenen Vermögenswerten finanziert wird, erhebliche Bedenken bestehen. Nach deutschem Haushaltsrecht fallen für verfallen erklärte oder eingezogene Vermögenswerte in den allgemeinen Länderhaushalt. Auch angesichts der allenthalben äußerst angespannten Haushaltslage kann insoweit nicht mit Änderungen gerechnet werden.

B

2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss undder Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.