Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 7. März 2016 für Beschlüsse des Rates zur Festlegung von Standpunkten der Union in den Stabilitäts- und Assoziationsräten EU - Republik Albanien sowie EU - Republik Serbien im Hinblick auf die Beteiligung der Republik Albanien sowie der Republik Serbien als Beobachter an den Arbeiten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und die entsprechenden Modalitäten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 168/2007
des Rates
Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 26. Januar 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.