Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes und zu dem Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2006 und der Finanzplanung des Bundes bis 2009 unternimmt die Bundesregierung wichtige Schritte zur Einleitung eines nachhaltigen Sanierungskurses für den öffentlichen Gesamthaushalt, insbesondere den Bundeshaushalt. Sie stärkt damit das Vertrauen in die Reformfähigkeit und Reformkraft Deutschlands. Auf der Grundlage zurückhaltender Annahmen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im laufenden Jahr werden die Weichen richtig gestellt, um spätestens für das Jahr 2007 die EU-Defizitgrenze einzuhalten und in den Folgejahren die Defizite weiter kontinuierlich abzubauen. Sparsame Ausgabenpolitik in Kombination mit konkreten Impulsen für Wachstum und Beschäftigung und Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmekraft des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der Sozialversicherungen bilden eine sinnvolle Balance.
- 2. Der Bundesrat erkennt die im Haushaltsentwurf und in der Finanzplanung vorgenommene Verbesserung der Haushaltsstruktur in Richtung einer Stärkung der investiven Ausgaben an. Er hält es zum einen für erforderlich, dass nach der im Haushaltsjahr 2006 zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorgesehenen Überschreitung der verfassungsrechtlichen Kreditfinanzierungsgrenze des Artikels 115 GG in den Folgejahren alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese Obergrenze stets einzuhalten. Zum anderen sollten zusätzliche Umschichtungen zugunsten investiver und zukunftswirksamer Ausgaben vorgenommen werden. Ziel muss es sein, auch dadurch den Abstand zwischen Investitionssumme und Nettokreditaufnahme ab dem Jahr 2007 weiter deutlich zu verbessern.
- 3. Der Bundesrat sieht in dem Bemühen der Bundesregierung, Entlastungen für die öffentlichen Haushalte sicherzustellen, den richtigen Weg. Auch die Länder bekennen sich zu ihrer Verantwortung zur Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Länder mit Ausnahme eines Jahres in dem von der EU vorgegebenen Defizitrahmen bewegt haben. Die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erfordert das Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen im Rahmen einer gesamtstaatlichen Konsolidierungsstrategie. Einsparungen einer Ebene dürfen allerdings nicht dazu führen, dass der Konsolidierungsdruck auf eine andere Ebene verlagert wird.
- 4. Zur Haushaltskonsolidierung hält der Bundesrat die von der Bundesregierung geplante Reduzierung von Leistungen des Bundes für die Sozialversicherungen für notwendig. Dies ist schon deshalb unumgänglich, weil diese Ausgaben inzwischen über ein Drittel des gesamten Haushaltsvolumens des Bundes ausmachen. Zugleich ist es erforderlich, die Sozialversicherungen finanziell abzusichern indem, wie von der Bundesregierung geplant, dort die notwendigen Reformschritte zügig eingeleitet werden.
- 5. Mit der Einführung einer Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine richtungweisende sozialpolitische Reform umgesetzt. Der künftige Erfolg dieses wichtigen Reformschrittes wird sich auch an der fairen Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen messen lassen müssen. Der Bundesrat drängt daher auch für die Zukunft auf eine Lösung, die eine angemessene Beteiligung des Bundes an den auf kommunaler Ebene entstehenden Kosten sichert.
- 6. Unbeschadet der schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte ist es von zentraler Bedeutung, dass Deutschland international seine Wettbewerbsfähigkeit verbessern kann. Insofern würdigt der Bundesrat die Anhebungen bei den Forschungsmitteln des Bundes. Er erwartet allerdings, dass Vorhaben in Schlüsseltechnologien, insbesondere international präsentierten neuen Technologien aus Deutschland, auch im eigenen Land realisiert werden.
- 7. Bezüglich der Verkehrsinfrastruktur gibt es weiterhin dringenden Finanzierungsbedarf.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nach den Verkehrswegeplanungen benötigten Finanzierungsmittel nicht durch die Haushalts- und Finanzplanungsansätze abgedeckt sind.