954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017
A
- 1. Der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
- 2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
- a) Der Bundesrat begrüßt das höhere Maß an Rechtssicherheit für die am Wirtschaftsverkehr Beteiligten bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung (InsO) und nach dem Anfechtungsgesetz, das dieses Gesetz bedeutet. Insbesondere die Verkürzung der Frist für Anfechtungen wegen Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO auf vier Jahre ist positiv hervorzuheben. Zudem ist zu erwarten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Änderung des § 142 InsO in weitaus geringerem Umfang als bislang Insolvenzanfechtungen ausgesetzt sind.
- b) Der Bundesrat bedauert allerdings, dass seine Vorschläge in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf - BR-Drucksache 495/15(B) - nicht aufgegriffen wurden, die ebenfalls darauf gerichtet waren, deutlich mehr Rechtssicherheit in der Praxis des Wirtschaftsverkehrs herzustellen. Ebenso hätte er es begrüßt, wenn die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Anfechtbarkeit von Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ( § 131 InsO) als weiterer wichtiger Baustein für mehr Rechtssicherheit beibehalten worden wäre.
- c) Der Bundesrat wird deshalb sehr genau verfolgen, wie die nun beschlossenen gesetzlichen Änderungen in der Praxis wirken und ob für alle Beteiligten am Wirtschaftsleben die Ziele des Gesetzes tatsächlich erreicht werden. Dabei wird sich insbesondere der verbesserte Insolvenzschutz von Arbeitsentgelt bewähren müssen. Hierzu gehört auch die Frage, ob das Gesetz die nötige Klarheit bringt, wie diejenigen Teile des Arbeitsentgelts zu behandeln sind, die der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte (Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) abführt. Sollten in der Praxis Schwierigkeiten auftreten, wird in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden sein, wie man diese beseitigt.