Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz KOM (2007) 46 endg.; Ratsdok. 6622/07
Der Bundesrat hat in seiner 833. Sitzung am 11. Mai 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass statistische Angaben über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz bisher auf Grund von "Gentlemen's Agreements" mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der statistischen Fünfjahresprogramme der Gemeinschaft erhoben werden.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren dafür einzutreten, dass der Verordnungsvorschlag so gestaltet wird, dass die vorgesehenen Datenlieferungen auf den Status quo beschränkt bleiben bzw. aus bereits erfassten nationalen Daten erfolgen können. Den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft dürfen durch die neuen Reglungen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung gebeten, den Verordnungsvorschlag abzulehnen. Angesichts der ohnehin schon bestehenden hohen Regelungsdichte sind zusätzliche statistische Erhebungen nicht vertretbar und widersprechen dem auch von der EU propagierten Ziel des Bürokratieabbaus.