Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM (2012) 93 final

897. Sitzung des Bundesrates am 15. Juni 2012

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV), der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Satz 3 (nur gegenüber dem Plenum):

Bei einer Einbeziehung des LULUCF-Sektors in die Klimaschutz-Selbstverpflichtung der EU sollten aus systematischen Gründen die gleichen Grundsätze und Rahmenbedingungen wie auf internationaler Ebene (Kyoto-Protokoll, Vereinbarungen von Durban) angewandt werden. Darüber hinausgehende Anforderungen sind abzulehnen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Vorschlag der Kommission enthält neben Berichtspflichten und Anrechnungsvorschriften auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung von Aktionsplänen, die von der Kommission geprüft, bewertet und veröffentlicht werden (Artikel 10). Bereits in bestehenden Klimaschutz-Rechtsakten der EU (Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, ESD - effort sharing decision) wurde der LULUCF-Sektor angesprochen, aber auf Grund seiner Besonderheiten bislang nicht geregelt, sondern lediglich mit Prüf- und Berichtsaufträgen versehen. Auf Grund der Komplexität und des noch frühen Stands der Beratung sollte auf verbindliche Aktionspläne verzichtet werden.

B