Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Änderungs- und Ergänzungsprotokoll vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zu dem Vertrag vom 10. November 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18. März 2005 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Februar 2005 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.