Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 160. Sitzung am 24. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit Drucksache 015/4824 den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes

zu dem Abkommen vom 14. Mai 2003

zwischen der Bundesrepublik Deutschland

und der Republik Indonesien

über die Förderung und den gegenseitigen Schutz

von Kapitalanlagen

- Drucksache 015/3882 -

unverändert angenommen.