Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 18. Februar 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drucksache 015/4704 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005

(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005)

- Drucksache 015/3596 -

unverändert angenommen.