922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014
Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 5 der BR-Drucksache 123/1/14 die folgende Ziffer beschließen:
Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen vom 30. März 2012 zentrale Nachbesserungserfordernisse beim Vorschlag für eine Datenschutzgrundverordnung wie auch beim Vorschlag einer Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justizbehörden aufgezeigt (vgl. BR-Drucksachen 052/12(B) und(B)(2), BR-Drucksachen 051/12(B) und(B)(2)). Diese Forderungen, insbesondere das Kernanliegen zur Gewährleistung ausreichender Spielräume für nationale Datenschutzregelungen im öffentlichen Bereich, gelten fort.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Beratungen zu dem von der Kommission im Januar 2012 vorgestellten Datenschutz-Reformpaket seit dem Beschluss des Bundesrates vom 30. März 2012 fortgeschritten sind. Die Verhandlungen im Europäischen Parlament, die durch den am 12. März 2014 in erster Lesung festgelegten Standpunkt vorerst beendet sind, zeigen erste Lösungsansätze für einen möglichst einheitlichen und hohen EU-Datenschutzstandard.
Dennoch sieht der Bundesrat Klarstellungsbedarf insbesondere mit Blick auf die Möglichkeiten, in den Mitgliedstaaten besondere Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vorzusehen. Der Bundesrat hält eine rasche Klärung der noch offenen Fragen im Ministerrat für notwendig, damit dieser schnellstmöglich in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament eintreten kann.
Für den Bundesrat ist es unerlässlich, dass zeitnah ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz auf EU-Ebene gefunden wird.