Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 895. Sitzung am 30. März 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 2. März 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.