Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Februar 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.