Einspruch des Bundesrates
Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG)

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 11. November 2004 verabschiedete Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen.

Begründung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2004 - Drucksache 926/04(B) HTML PDF - den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes angerufen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für die Übernahme der Akademie der Künste hat. Insbesondere sind die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG nicht erfüllt. Im Übrigen wird auf die Begründung in dem o.a. Beschluss verwiesen.

Der Vermittlungsausschuss hat das Gesetz in seiner Sitzung am 16.02.2005 bestätigt. Es liegt dem Bundesrat damit in unveränderter Form erneut zur Beschlussfassung vor. Die grundsätzlichen Bedenken des Bundesrates gegen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes haben jedoch nach wie vor Bestand.