Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung - Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz, Thüringen -

868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010

A.

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:

1. Zur Vorlage insgesamt

Die Erneuerbaren Energien sind die tragende Säule für eine unabhängige und nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht seit nunmehr zehn Jahren ein geeignetes und flexibles Instrument, um den Ausbau zu fördern und geeignete Innovationsimpulse zu setzen. Dadurch soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung kontinuierlich steigen.

In den vergangenen Jahren konnte sich in Deutschland im Bereich der Erneuerbaren Energien eine wettbewerbsfähige und innovative Branche entwickeln, die zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen hat. Diese wirtschaftliche Entwicklung gilt es zu stärken.

Der Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes basiert auf seiner Verlässlichkeit für kostendeckende Vergütungen, welche die Lernkurven der Technologie und die Preisentwicklungen über angepasste, degressive Vergütungssätze abbilden. Der Bundesrat sieht das Vertrauen von Wirtschaft, Investoren und öffentlichen Planungsträgern in diese Verlässlichkeit durch die Formulierungshilfe der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des EEG gefährdet. Der Vorschlag der Bundesregierung betrifft eine Wachstumsbranche mit derzeit ca. 58.000 Beschäftigten in Deutschland.

Das EEG hat Innovationen und Arbeitsplätze in einer breiten Wertschöpfungskette von Entwicklung, über Produktion bis hin zum Installationsgewerbe befördert. Deutschland ist heute zum weltweiten Technologieführer in der Solarbranche geworden. Der Erfolg der Solarenergie basiert auf der Leistung vieler Akteure am Markt. Knowhow entsteht und entwickelt sich vor allem dort, wo ein nationaler Markt vorhanden ist.

Die regelmäßige Anpassung der Vergütungssätze ist ein wesentliches Element des EEG. Es soll die technische Weiterentwicklung der Technologien beleben und eine Überförderung verhindern.

Sinkende Preise für Solarmodule und damit einhergehende steigende Renditen eröffnen derzeit einen zusätzlichen Spielraum für eine außerordentliche Absenkung der Vergütungssätze in diesem Bereich.

Diese Einsparmöglichkeiten müssen gerade auch im Sinne der Stromkunden, die die Vergütungssätze über die Umlage finanzieren, genutzt werden. Die Absenkung der Vergütungssätze muss allerdings derart ausgestaltet werden, dass neu zu installierende Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) nicht unrentabel werden und ein dadurch einsetzender Markteinbruch bestehende wirtschaftliche Strukturen zerstört. Um Marktverwerfungen und Abwanderungen zu vermeiden, muss die Degression entsprechend der Marktentwicklung ausgestaltet werden.

Der Vorschlag der Bundesregierung stellt die nationalen Klimaschutz- und Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien in Frage. Bereits heute sind durch die Ankündigung der geplanten Kürzungen bei der Solarförderung eine Vielzahl von Projekten, für die Kommunen, Investoren und Planungsträger Vorleistungen erbracht haben, gefährdet.

Die geplante Reduzierung der Einspeisevergütungen gefährdet insofern den Forschungs- und Produktionsstandort für Photovoltaik in Deutschland. Eine über die jährliche Degression nach EEG hinausgehende zusätzliche Reduzierung der Einspeisevergütung sollte deshalb nur in planbaren Schritten erfolgen.

Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Absenkung der Solarförderung nur in dem Umfang durchzuführen, der auch weiterhin eine kostendeckende Vergütung gewährleistet und das Wachstum einer Zukunftsbranche mit einem hohen Beschäftigungspotenzial nicht gefährdet. Bei der Berechnung der Degression sind keine kurzfristigen Preisentwicklungen zu Grunde zu legen, sondern langfristige Betrachtungen anzustellen. Der Bundesrat fordert, die beabsichtigte zusätzliche Degression der Einspeisevergütungen zeitlich gestaffelt, in für die Branche planbaren Schritten, vorzunehmen.

Der Bundesrat kritisiert, dass eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat erst nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Vor dem Hintergrund der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfes in den Ländern ist die frühzeitige und umfassende Mitwirkung des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren für Qualität und Akzeptanz des Gesetzes unerlässlich. Zusätzliche Vergütungsabsenkungen sind nicht ohne Abstimmung mit den Ländern und nicht zu Lasten bereits geplanter oder errichteter Anlagen vorzusehen.

2. Zur Vorlage insgesamt

Der Bundesrat stellt fest, dass die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen einen wichtigen Beitrag zu einer klimaschonenden und importunabhängigen Energieversorgung leistet.

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag neben der bereits zum Januar 2010 turnusmäßig erfolgten Absenkung der Förderung für neue Solarstromanlagen um ca. 10 Prozent weitere Kürzungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) plant und bedauert, dass dies ohne eine vorherige Abstimmung mit dem Bundesrat erfolgt. So soll die Solarförderung bei Hausdachanlagen zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent, für Anlagen auf Freiflächen um 15 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent abgesenkt werden. Ab Juli 2010 soll bei Solaranlagen auf Ackerflächen keine Förderung mehr erfolgen.

Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die kurzfristige Umsetzung dieser Pläne die Anpassungsfähigkeit der deutschen Solarwirtschaft an das veränderte Umfeld überfordert. Eine zu abrupte und drastische Kürzung birgt die Gefahr schwerer Marktverwerfungen und bedeutet den Verlust wertvoller Arbeitsplätze in einer hochmodernen Branche.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Entschließung sollte an die aktuelle Entwicklung angepasst werden.

B.

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die Entschließung wie folgt zu ergänzen:

C.