Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 11. März 2014
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen" zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sellering
Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen"
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sofern ein europaweites Anbauverbot nicht durchsetzbar ist, im laufenden Rechtsetzungsverfahren für das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen einzutreten und den entsprechenden Vorschlag der Kommission vom 13. Juli 2010 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG im EU-Rat grundsätzlich zu unterstützen sowie die Kommission vorab darüber zu unterrichten.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in dem Vorschlag der Kommission vom 13. Juli 2010 auf die Schaffung der Möglichkeit einer rechtssicheren Festlegung des Anbauverbots gentechnisch veränderter Pflanzen durch den Mitgliedstaat hinzuwirken, wenn ein europaweites Anbauverbot nicht durchsetzbar ist. Der Bundesrat spricht sich dabei für eine national einheitliche Regelung aus.
Begründung:
Derzeit werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird von der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland nach wie vor abgelehnt.
Für den in der EU zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Mais MON810 gilt in Deutschland ein nationales Anbauverbot. Die in der EU 2010 für den Anbau zugelassene Kartoffel Amflora wird in der EU seit 2011 nicht mehr kommerziell angebaut.
Bereits im Juli 2010 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen" vorgelegt. Die
Verhandlungen zu diesem Rechtsetzungsverfahren verliefen bislang ohne Ergebnis. Gemeinsames Ziel muss es sein, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verhindern. Sollte dies nicht im Rahmen eines EU-weiten Anbauverbots umsetzbar sein, muss den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVO eingeräumt werden.
Es droht nun die Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais TC1507 durch die EU-Kommission. Im EU-Ministerrat am 11. Februar 2014 konnte keine qualifizierte Mehrheit gegen den Zulassungsantrag für den gentechnisch veränderten Mais TC 1507 erreicht werden. Die Kommission hat angekündigt, den Mais zum Anbau zuzulassen.
Derzeit gelten nach EU-Vorschriften erteilte Zulassungen ohne Einschränkung im gesamten europäischen Binnenmarkt. Ein Mitgliedsstaat kann eine EU-Zulassung nur aussetzen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die begründete Zweifel an der bestehenden Sicherheitsbewertung rechtfertigen. Im Fall einer Zulassung könnte ein nationales Anbauverbot - wie seinerzeit für den gentechnisch veränderten Mais MON810 ausgesprochen - nach geltendem EU-Recht für den Mais 1507 derzeit nicht ausgesprochen werden.
Die Bundesregierung muss sich daher dafür einsetzen, dass die Beratungen zum o.g. Verordnungsvorschlag der EU-Kommission weitergeführt werden, mit dem Ziel, dass die Mitgliedstaaten zukünftig selbst über den Anbau von GVO entscheiden können.
Hierbei muss zwingend auf eine national einheitliche Regelung gedrängt werden. Es müssen rechtssichere Regelungen geschaffen werden, die es den Mitgliedstaaten auch nach der EU-Zulassung ermöglichen, den Anbau zu untersagen.