Bundesministerium des Innern Berlin, den 25. Februar 2010
Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurde auch die Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung ("Forscherrichtlinie") umgesetzt.
Als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die Zulassung von Forschern wurde ein Beirat für Forschungsmigration ( § 38d Aufenthaltsverordnung) gebildet, der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt. Insbesondere soll der Beirat die Entwicklung der Zulassung von Forschern beobachten, Empfehlungen für allgemeine Richtlinien zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen geben, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Fragen der Forschung zu beraten, feststellen, ob der Bedarf an ausländischen Forschern angemessen gedeckt wird sowie Fehlentwicklungen aufzeigen.
Der Beirat besteht aus neun Mitgliedern, die für drei Jahre vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf Vorschlag der in § 38d Abs. 5 Nr. 1 bis 8 Aufenthaltsverordnung genannten Institutionen - darunter auch der Bundesrat - berufen werden.
Der Bundesrat hat in seiner 837. Sitzung am 12. Oktober 2007 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Hailbronner (Universität Konstanz) als Mitglied für den Beirat vorzuschlagen. Herr Prof. Dr. Hailbronner wurde daraufhin vom Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Beirat berufen. Die dreijährige Amtszeit wird im Oktober 2010 auslaufen.
Ich bitte Sie, mir einen Vertreter des Bundesrates als Nachfolger zu benennen. Da rechtlich eine zweite Amtszeit nicht ausgeschlossen ist, bestünden aus hiesiger Sicht keine Bedenken, Herrn Prof. Dr. Hailbronner für eine zweite Amtszeit zu berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Fritsche