Empfehlungen der Ausschüsse G 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005 Benennung von zwei Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe" für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Der Gesundheitsausschuss

empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG),

für die Amtszeit ab 31. Juli 2005 erneut

als Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe" für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen zu benennen.

Begründung zu Buchstabe a (nur für das Plenum):

Der vom Bundesrat benannte Vertreter im Stiftungsrat, Herr LMR Dr. Kunz, tritt am 31. März 2005 in den Ruhestand. Der Nachfolger sollte daher sowohl für den Rest der laufenden als auch für die neue Amtszeit benannt werden.