Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Abschlusses des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung und des zugehörigen Protokolls über Luftfahrzeugausrüstung, die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden, durch die Europäische Gemeinschaft (KOM (2008) 0508 - C6-0329/2008 - 2008/0162(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0336 - vom 14. Januar 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Dezember 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des geänderten Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2008) 0508),
- gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c und 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0329/2008),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0506/2008),
1. billigt den Abschluss des Übereinkommens und des zugehörigen Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.