Vorlage an den Bundesrat
Benennung von zwei Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung "Humanitäre Hilfe"
für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

Stiftung Bonn, den 31. Januar 2005

Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck


Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

mit Inkrafttreten des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIVHG) Ende Juli 1995 wurde eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts unter den Namen "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" errichtet.

Zweck der Stiftung ist es, aus humanitären und sozialen Gründen und unabhängig von bisher erbrachten Entschädigungs- und sozialen Leistungen an Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit dem HIV infiziert oder infolge davon an Aids erkrankt sind, und an deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe zu leisten.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand (§ 7 HIVHG).

Nach § 8 Abs. 1 HIVHG besteht der Stiftungsrat aus neun Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden vom Bundesrat benannt. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt fünf Jahre. Wiederholte Bestellung ist zulässig (§ 8 Abs. 3 Satz 1 u. 3).

Der Stiftungsrat konstituierte sich am 31. Juli 1995. Seine Amtszeit endet somit am 30. Juli 2005.

Die vom Bundesrat benannten Mitglieder sind zur Zeit:

Wir bitten Sie, uns zu gegebener Zeit die Mitglieder für die am 31. Juli 2005 beginnende Amtszeit des Stiftungsrates bekannt zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Klaus-Peter Husemann
i.V. Barbara Beuthien