Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, gemäß § 4 Abs. 4 BEVVG folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder für die erste Amtsperiode des Eisenbahninfrastrukturbeirats zu benennen:
Ordentliche Mitglieder
Herr Staatssekretär
Rudolf Köberle
Innenministerium des Landes Baden-Württemberg
Herr Staatsminister
Erwin Huber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Frau Senatorin
Ingeborg Junge-Reyer
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin
Herr Senator
Ronald-Mike Neumeyer
Behörde für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen
Herr Staatsminister
Dr. Alois Rhiel
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Herr Minister
Walter Hirche
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Herr Staatsminister
Hans-Artur Bauckhage
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Herr Staatsminister
Thomas Jurk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Herr Minister
Dietrich Austermann
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Stellvertretende Mitglieder
Herr Minister
Heribert Rech
Innenministerium des Landes Baden-Württemberg
Herr Staatssekretär
Hans Spitzner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Herr Staatssekretär
Reinhold Dellmann
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg
Herr Staatsrat
Axel Gedaschko
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg
Herr Staatssekretär
Sebastian Schröder
Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Herr Minister
Oliver Wittke
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Minister
Dr. Hanspeter Georgi
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Saarlandes
Herr Minister
Dr. Karl-Heinz Daehre
Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Herr Minister
Andreas Trautvetter
Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr
2. Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen, künftige Benennungen von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Eisenbahninfrastrukturbeirates nach folgendem System vorzunehmen:
Es werden acht Länderpaare in der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen gebildet. Ein Land eines jeden Paares stellt jeweils ein ordentliches Mitglied, das andere Land ein stellvertretendes Mitglied. Die ordentliche und stellvertretende Mitgliedschaft wird nach jeder Amtsperiode getauscht.
Die Verteilung der neunten ordentlichen und neunten stellvertretenden Mitgliedschaft erfolgt durch ein rollierendes System, indem zunächst die Länder des ersten Paares zusätzlich ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied benennen. Die Länder des ersten Paares tauschen diese Positionen in der zweiten Periode. In der dritten und vierten Periode werden die "neunten" Positionen entsprechend von den Ländern des zweiten Paares benannt und so fort.