Vorlage an den Bundesrat
Benennung der Mitglieder für den Eisenbahninfrastrukturbeirat

Bundesministerium für Verkehr, Berlin, den 27. Januar 2006
Bau und Stadtentwicklung
Parlamentarischer Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
der Deutsche Bundestag hat mit dem Dritten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 27.04.2005 (BGBl. 2005 I hier: S. 1147) die Aufgabe, die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu überwachen, zum 01. Januar 2006 der Bundesnetzagentur (BNetzA - vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) zugewiesen.

Für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur ist gem. § 4 Abs. 4 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes bei der BNetzA erstmalig ein Eisenbahninfrastrukturbeirat zu bilden. Aufgabe des Beirates ist es insbesondere, die Regulierungsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates; die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglied einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten.

Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie mir die neun Mitglieder und Stellvertreter (bei gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern) des Bundesrates für den Eisenbahninfrastrukturbeirat benennen würden.


Mit freundlichen Grüßen
Achim Großmann