Drucksache 829/06 (PDF)
Drucksache 073/07 (PDF)
Punkt 25a) und b) der 831. Sitzung des Bundesrates am 9. März 2007
Der Bundesrat möge beschließen, Ziffer 19 der Ausschussempfehlungen wie folgt zu fassen:
- 19. Der Bundesrat wird in dem bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren sein besonderes Augenmerk darauf richten, dass die Reform mittelstandsfreundlich ausfällt.
Der Bundesrat hält an seiner Forderung nach einer Erleichterung der Unternehmensfortführung fest und dringt darauf, die notwendige Neugestaltung der Bewertungsregeln zügig in Angriff zu nehmen. Maßnahmen zur Erhaltung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dulden auch bei sinkenden Arbeitslosenzahlen keinen Aufschub. Der Bundesrat spricht sich für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge nach Verkündung aus. Er befürwortet eine rückwirkende Anwendung des neuen Rechts mit Wirkung vom 1. Januar 2007 auf Antrag des Steuerpflichtigen. Alles andere würde das Vertrauen im Mittelstand schwer beschädigen.
Die noch ausstehenden Reformen in den Sozialen Sicherungssystemen müssen darauf abzielen, den Faktor Arbeit im globalen Wettbewerb von gesetzlichen Lohnzusatzkosten weiter zu entlasten. Das heißt, die Summe der Sozialbeiträge muss dauerhaft unter die 40 Prozentmarke gedrückt werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Klarstellung des Gewollten in Bezug auf die geplante Erbschaftsteuerreform (vgl. Ziffer 19 Satz 4 der Ausschussempfehlungen), insbesondere im Hinblick auf die Bundesratsdrucksache 107/07 (PDF) .