Drucksache 829/06 (PDF)
Drucksache 073/07 (PDF)
Punkt 25a) und b) der 831. Sitzung des Bundesrates am 9. März 2007
Der Bundesrat möge beschließen, Ziffer 21 der Ausschussempfehlungen wie folgt zu fassen:
- 21. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Energiepolitik - gemäß dem Postulat der Nachhaltigkeit - sowohl ökonomische als auch ökologische Anforderungen bestmöglich erfüllen muss. Schon auf Grund der im internationalen Vergleich sehr hohen Arbeitskosten steht der Beschäftigungsstandort Deutschland unter Druck. Der Bestand an Arbeitsplätzen darf nicht zusätzlich durch zu hohe Energiepreise gefährdet werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich klar zu den Zielen Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit zu bekennen. In dem dafür notwendigen ausgewogenen Energiemix kann auf die Kernenergie auf absehbare Zeit nicht verzichtet werden. Bei der Förderung der erneuerbaren Energien muss in Zukunft verstärkt auf Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit geachtet werden, um eine unangemessen hohe Kostenbelastung der Wirtschaft und der privaten Verbraucher zu vermeiden. Beim Emissionshandel ist die Kostenbelastung der Wirtschaft stärker zu berücksichtigen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit den Umformulierungen in den Sätzen 1 und 6 soll erreicht werden, dass das Spannungsverhältnis zwischen wirtschafts- und klimapolitischen Anforderungen an die Energiepolitik ausgewogener beschrieben wird als in Ziffer 21 der Ausschussempfehlungen.