920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
- 1. seinen Beschluss vom 10. März 2006 (BR-Drucksache 086/06(B) , Ziffer 2) zu bekräftigen mit der Maßgabe, dass künftig Benennungen der Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates zu Beginn jeder neuen Wahlperiode des Deutschen Bundestages vorgenommen werden
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Bundesrat benennt seit 2006 gemäß § 4 Absatz 4 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur (BEGTPG) neun ordentliche und neun stellvertretende Mitglieder für den Eisenbahninfrastrukturbeirat, die Mitglied einer Landesregierung sind oder diese politisch vertreten und von der Bundesregierung in den Beirat berufen werden. In den Jahren 2006 und 2010 wurden die Benennungen jeweils für die Dauer der Amtsperiode des Beirats vorgenommen, die nach der damals geltenden Rechtslage vier Jahre betrug.
Mit der Änderung des § 5 Absatz 2 BEGTPG im Jahre 2011 sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Vertreter oder Vertreterinnen nicht mehr für die Dauer von vier Jahren zu berufen, sondern bis zur Berufung neuer Personen. Sie werden abberufen, wenn der Bundesrat an ihrer Stelle eine andere Person vorschlägt. Der Beirat kennt daher seitdem für die vom Bundesrat gestellten Vertreter im Grundsatz keine feste Amtsperiode mehr, während die Vertreterinnen und Vertreter des Bundestages nach wie vor für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode benannt werden.
Die oben genannte Gesetzesänderung aus dem Jahre 2011 hätte demgegenüber eine dauerhafte Festschreibung der "Privilegierten Benennung" des neunten Vertreterpaares zur Folge. Der Bundesrat sollte daher klären, ob das seit 2006 bestehende Benennungssystem mit der zeitlichen Begrenzung der Benennungen mit Blick auf eine angemessene Verteilung der dem Bundesrat zustehenden Plätze auf die Länder beibehalten werden sollte. Damit würde nicht zuletzt eine dauerhafte Privilegierung des neunten Vertreterpaares vermieden.
- 2. gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Eisenbahninfrastrukturbeirats für den verbleibenden Zeitraum der laufenden 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu benennen:
Bundesrat Mitglied Stellvertreter 1 Baden-Württemberg Bayern Minister Winfried Hermann Staatsminister Joachim Herrmann 2 Berlin Brandenburg Staatssekretär Christian Gaebler Staatssekretärin Kathrin Schneider 3 Bremen Hamburg Senator Dr. Joachim Lohse Staatsrat Andreas Rieckhof 4 Hessen Mecklenburg-Vorpommern Staatssekretär Mathias Samson Minister Christian Pegel 5 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Minister Olaf Lies Staatssekretär Gunther Adler 6 Rheinland-Pfalz Saarland Staatssekretär Günter Kern Staatssekretär Jürgen Barke 7 Sachsen Sachsen-Anhalt Staatssekretär Hartmut Fiedler Minister Thomas Webel 8 Schleswig-Holstein Thüringen Minister Reinhard Meyer Minister Christian Carius 9 Brandenburg Berlin Minister Jörg Vogelsänger Staatssekretär Ephraim Gothe