Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Antrag des Landes Rheinland-Pfalz -

868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010

A.

Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen wurden.

Angesichts der aktuellen Diskussionen um die Validität der ersten Beurteilungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, wie angekündigt

Begründung

Die Einführung eines Transparenzsystems mit Veröffentlichungspflichten hat schon unabhängig von seiner konkreten Ausgestaltung das Bewusstsein der Träger gestärkt, dass Pflegequalität, Verbraucherzufriedenheit und ökonomischer Erfolg ambulanter Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen untrennbar miteinander verbunden sind.

Die ersten Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung können ungeachtet bestehender Probleme bei der konkreten Ausgestaltung des Beurteilungsverfahrens durchaus wertvolle Aufschlüsse über die Pflegequalität ambulanter Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen geben.

Anlässlich der Kritik an dem Beurteilungsverfahren ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung den GKV-Spitzenverband beauftragt hat, zügig eine wissenschaftliche Begleitung der Einführung der Pflegenoten durchzuführen.

Die Evaluation soll gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die gewählten Qualitätskriterien inklusive Ausfüllanleitung, das vereinbarte Bewertungssystem sowie das Layout der Transparenzberichte geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und deren Angehörige valide, verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen.

Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg, Korrekturen auf der Grundlage einer Evaluation vorzunehmen, sollte ungeachtet der geäußerten Kritik weiter beschritten werden.

B.