Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 4. Februar 2010
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag für eine
- Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
einzubringen.
Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Abs. 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen wurden. Allerdings sind die vereinbarten Transparenzsysteme "ambulant" und "stationär" bisher noch nicht hinreichend geeignet, die Pflegequalität zuverlässig und bundesweit vergleichbar abzubilden. Sowohl die vereinbarten Kriterien als auch die Bewertungssystematik können zu ungerechtfertigten Ergebnissen führen.
- 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Vereinbarungspartner Neuland betreten haben. Sie haben die Vereinbarungen in dem Wissen geschlossen, dass es derzeit keine pflegewissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über valide Indikatoren der Ergebnis- und Lebensqualität gibt und das Verfahren deshalb als lernendes System konstruiert wurde. Der Bundesrat begrüßt daher, dass sich die Vereinbarungspartner auf eine Überprüfung der Systeme verständigt haben und die Ergebnisse in das Forschungsprojekt "Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einfließen werden.
- 3. Um zu gewährleisten, dass die Qualität der Leistungen von Pflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zuverlässig abgebildet wird, ist es nach Auffassung des Bundesrates notwendig, die vereinbarten Kriterien und die Systematik des Transparenzverfahrens zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Es ist besonders dafür Sorge zu tragen, dass die Systematik nicht zu einer Benachteiligung ambulanter Pflegedienste gegenüber stationären Pflegeeinrichtungen führt.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf die Vertragspartner einzuwirken, dass kurzfristig Änderungen vereinbart und umgesetzt werden, die das System im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter entwickeln und die Pflegequalität zuverlässig und bundesweit vergleichbar abbilden. Gute Pflege muss als gut erkennbar sein schlechte Pflege als schlecht.