Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DlKonjStatG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 26. Januar 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 16/465 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - D1KonjStatG) - Drucksache 016/36 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
1. § 8 ist wie folgt zu ändern:
a) Im einleitenden Satzteil ist das Wort "Arbeit" durch das Wort "Technologie" zu ersetzen.
b) In Nummer 1 werden dem bisherigen Wortlaut die Wörter "die Durchführung von Erhebungen oder" vorangestellt.
2. In § 9 sind das Datum "1. Januar 2006" durch die Wörter "Tag nach der Verkündung" und das Datum "14. Februar 2009" durch das Datum "30. Juni 2007" zu ersetzen.
Fristablauf: 16.02.06
Erster Durchgang: Drucksache. 403/05 (PDF)